Wenn sich ein Radfahrer, der links abbiegen möchte, nicht vor dem Einordnen nach links und dann noch einmal vor dem Abbiegen umschaut, muss er bei einer Kollision mit einem in diesem Moment überholenden Autofahrer seinen Schaden alleine tragen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 8. September 2022 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 1 U 216/20 entschieden, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
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