Bundesrat billigt und verwässert StVO-Vorschriften - Gehwegparken quasi legalisiert

(dpa/jr) Im Bundesrat geht es noch einmal um die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung. Im Vorfeld hatte es Warnungen gegeben, dass die Änderungen doch noch scheitern. Allerdings verwässert das Land Bremen die bisher klare Vorschrift zum Gehwegparken. Und ein Änderungsantrag tilgt den wichtigen Grundsatz der "Schutzbedürftigkeit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer". Trotzdem bleibt ein Tempo-30-Wirr-Warr. Umverteilung zugunsten Rad/Fuß wird leichter.

Wird künftig leichter: Ein Änderungsantrag verwässerte die bisher klare Vorschrift, wonach Gehwege nur dann beparkbar waren, wenn 2,50 Meter Durchgangsbreite für den Fußverkehr bleibt. | Foto: dpa/Sina Schuldt
Wird künftig leichter: Ein Änderungsantrag verwässerte die bisher klare Vorschrift, wonach Gehwege nur dann beparkbar waren, wenn 2,50 Meter Durchgangsbreite für den Fußverkehr bleibt. | Foto: dpa/Sina Schuldt
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Der Bundesrat hat die Reform des Straßenverkehrsrechts in weiten Teilen bestätigt. Die Länderkammer stimmte einer notwendigen Verwaltungsvorschrift zu. Diese soll den Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Reform geben - mit der die Kommunen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Radwegen, Zebrastreifen, Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen. Im Vorfeld hatte es Warnungen von Verkehrsverbänden und vom Bundesverkehrsministerium gegeben, dass die Handlungsspielräume der Kommunen wieder deutlich eingeschränkt werden und die Reform doch noch scheitern könnte. Hintergrund waren mehr als 40 Änderungsanträge, die vor allem vom Innenausschuss des Bundesrats kamen. Im Plenum fanden die meisten Änderungsanträge aber keine Mehrheit. Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung trat bereits im vergangenen Oktober in Kraft. Um Kommunen bei der Anwendung die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, sind laut Bundesverkehrsministerium noch Folgeänderungen in der Verwaltungsvorschrift erforderlich. 
 

ADFC begrüßt leichtere Einrichtung von Radstreifen und Tempo 30

Caroline Lodemann, Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, sagte: «Der Bundesrat hat heute für eine vernünftige und moderne Verkehrspolitik gestimmt, das ist gut so. Jetzt können die Kommunen endlich anfangen, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten. Das ist für die Verkehrssicherheit insgesamt und den Komfort von Millionen Radfahrerinnen und Radfahrern im ganzen Land immens wichtig.»

FUSS e.V.: Wichtiger Schritt, aber Gehwegparken erleichtert

Roland Stimpel, Vorstand des Fußgängerverbandes FUSS, sagte: «Endlich können die Städte und Gemeinden jetzt mehr für die Sicherheit der vielen Menschen tun, die vor Ort zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind.» Stimpel kritisierte aber einen Änderungsantrag des SPD-geführten Landes Bremen, nach dem Gehwege leichter zu legalen Parkplätzen werden können. Der Bundesrat habe zudem einen wichtigen Grundsatz aus der Reform gestrichen. Dabei gehe es darum, die besondere Schutzbedürftigkeit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer und Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen. Bisher habe es in Sachen Gehwegparken Klarheit gegeben, so der Verband. In der alten Vorschrift hieß es:

„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“ 

Wieviel Platz „genügend“ ist, definiert wiederum die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in ihren Regelwerken RaST und EFA: in Stadtgebieten, in denen Haus an Haus grenzt, mindestens 2,5 Meter, so der Verband weiter. Nun sei diese Klarheit mit zwei neuen Sätzen verwässert, den hinter dem oben zitierten Satz stehen zwei neu eingefügte: 

„Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände.“

Dahinter steckt der Gedanke der Antragsteller aus dem Senat von Bremen: Wo man sich gelegentlich ausweichen kann, wo nicht so viele Leute gehen und wo vom gesamten Gehweg „nur“ ein Teil zum Parken freigegeben wird, dort darf es so eng werden, dass man sich nicht mehr ungehindert begegnen können muss. Damit aber sei die neue Vorschrift viel unklarer als die alte: "Wie lang darf eine „Verengung“ sein? Welches Verhältnis zwischen Geh- und Parkfläche ist angemessen? Aus welcher Dichte des Gehwegverkehrs folgt was? Und wie nimmt man mit drei unklaren Größen eine angemessene „Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände“ vor?", fragt der Verband.

Verband befürchtet Prozesswelle durch Unklarheiten

Im Zweifel müssten sich nun erst die Verkehrsbehörden herumschlagen und dann wohl in vielen Fällen Gerichte. Das Tor zu einer Prozessflut sei offen, warnt FUSS e.V.. Der Antrag zum Gehwegparken kam vom Land Bremen. Es war im Vorjahr vom Bundesverwaltungsgericht verurteilt worden, wirksam gegen illegales Gehwegparken vorzugehen – eine in Bremen weit verbreitete Unsitte, vor der der Senat der Stadt bisher beide Augen zudrückte. Den Prozess hatten FUSS-Mitglieder angestrengt. Jetzt meint Bremen einen Ausweg zu haben: Was bisher verboten ist, soll künftig legalisiert werden. Immerhin stehe aber in den Verwaltungsvorschriften jetzt der Satz: 

„Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des nichtmotorisierten Verkehrs ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“

Positiv: Mehr Zebrastreifen und Tempo 30 auf Schulwegen

In anderen Punkten hat der Bundesrat Reformvorschlägen von Bundes-Verkehrsminister Wissing zugestimmt. Zebrastreifen können jetzt leichter angelegt werden. Es braucht nicht mehr den Nachweis, dass die Fahrbahnquerung ohne sie besonders gefährlich ist. Auch ist eine Tabelle nicht mehr rechtlich verbindlich, die pingelig definiert hatte, bei wieviel Fuß- und Autoverkehr ein Zebrastreifen angelegt werden kann und bei wieviel nicht. Diese Tabelle steht in der bisherigen Bundesverordnung „Richtlinien für Fußgängerüberwege (R FGÜ)“. Sie ist kein verbindliches Bundesrecht mehr. Andere Hemmnisse für Zebrastreifen bestehen aber weiter – mehr dazu hier. Trotzdem lohne es jetzt, vor Ort mehr Zebrastreifen zu verlangen, appellierte der Verband. 

Tempo 30 auf Schulwegen – aber nicht den ganzen Tag

Ein weiterer Fortschritt sei, dass an „hoch frequentierten Schulwegen“ kann künftig auch auf Hauptstraßen des Kfz-Verkehrs Tempo 30 angeordnet werden warf. Die Definition von „hoch frequentiert“ sei allerdings ziemlich kompliziert geraten: 

„Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen. Ihre Lage ist begründet darzulegen. Sie kann sich auch aus Schulwegplänen ergeben, die von den betroffenen Schulen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie ggf. Polizei und Straßenbaubehörde erarbeitet wurden.“

Es bleibt beim 50-30-Wirrwarr

Einen anderen Reformvorschlag Wissings verwässerte der Bundesrat. Bisher konnte Tempo 30 nur für höchstens 300 Meter lange Abschnitte angeordnet werden. Oft endet einer, und bald danach beginnt der nächste. Sie dürfen nun miteinander verbunden werden. Allerdings gibt es aus Sicht des Verbandes ein zweites Problem. 

"Mal gilt das Tempolimit nur tagsüber, zum Beispiel an Schulen. Mal gilt es nachts, zum Beispiel in Wohngebieten zum Lärmschutz. Wissing wollte die zeitlichen Beschränkungen aufheben, auf Betreiben des Bundesrats müssen sie bleiben. Zwei Tempo-30-Strecken mit unterschiedlichen Geltungszeiten können aber nicht sinnvoll zu einer verbunden werden. Die Folge: Der Schilderwald bleibt dicht und Autofahrer werden leicht verwirrt, wo sich 50 und 30 in dichter Folge abwechseln – und 30 auch noch zu unterschiedlichen Zeiten gilt", kritisiert FUSS e.V.

Flächen für Fuß und Rad: Umverteilung jetzt leichter

Durchgewunken hat der Bundesrat Wissings Initiative, den Kommunen eine leichtere Umverteilung von Verkehrsflächen zugunsten von Geh- oder Radraum zu ermöglichen – häufig auch dann, wenn das der „Leichtigkeit“ des Autoverkehrs abträglich ist.

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