Taxler musste für abgerissene Antenne in der Waschstraße haften
Gar nicht so selten passieren in Auto-Waschstraßen Beschädigungen durch abgerissene Teile auch an Fahrzeugen nachfolgender Nutzer und es stellt sich dann die Frage, wer dafür haftet. Schlechte Karten hatte ein Taxiunternehmer beim Landgericht Dortmund, welches am 14. November 2018 unter dem Aktenzeichen 21 S 47/18 urteilte, dass dieser für den Schaden durch eine abgerissene Antenne an einem nachfolgenden Fahrzeug hafte. Recht dünn argumentierte das Gericht, dass die Gefahr, dass es durch abgerissene Teile zu einer Beschädigung der anderen Fahrzeuge kommen konnte, auf der Hand liege.
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