Beim Auffahren ist mit Spurwechseln zu rechnen

An Auffahrten auf eine vierspurige Straße wie hier auf eine Autobahn ist bei allen Verkehrsteilnehmern größte Vorsicht angesagt. Bild: Dietmar Fund
An Auffahrten auf eine vierspurige Straße wie hier auf eine Autobahn ist bei allen Verkehrsteilnehmern größte Vorsicht angesagt. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Kommt es zu einem Unfall, weil auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen pro Richtung ein Spurwechsler mit einem auffahrenden Fahrzeug kollidiert, haften beide Beteiligte mit jeweils 50 Prozent. Das hat das Landgericht Hannover im Februar 2022 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 1 O 2 163/20 trägt. In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist, war ein Autofahrer auf eine vierspurige Bundesstraße aufgefahren und dabei mit einem Gelenkbus kollidiert, der gerade von der linken auf die rechte Spur wechselte.

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Artikel Beim Auffahren ist mit Spurwechseln zu rechnen
Seite 24 bis 0 | Rubrik Recht & Steuern
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