Alle Jahre wieder müssen Taxi- und Mietwagenunternehmer und ihre Mitarbeiter mit neuen Regelungen bei den Steuern und bei der Sozialversicherung rechnen. In diesem Jahr betrifft das zunächst die Entlastung von Familien. Im November 2018 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen („Familienentlastungsgesetz“) beschlossen. Es dient unter anderem der Anhebung des Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes. Daneben werden auch die „Eckwerte“ im Progressiven Steuertarif an die erwartete Inflation angepasst (Stichwort: „Abbau der kalten Progression“).
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