Taxler bremste CleverShuttle kurz ein
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 20. Dezember 2018 den Beschluss getroffen, einer Klage eines Hamburger Taxiunternehmers gegen die Ausweitung der Genehmigung für den Mobilitätsdienstleister CleverShuttle aufschiebende Wirkung zuzusprechen. Der Unternehmer hatte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aufstockung des Fuhrparks von CleverShuttle von 20 auf 50 Fahrzeuge beantragt. Der Bahn-Ableger hatte beabsichtigt, das App-basierte Ridesharing auszudehnen, weil der beabsichtigte Bündelungseffekt der Fahrten bei nur 20 Fahrzeugen kaum verlässlich erprobt werden könne.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin