Taxler bremste CleverShuttle kurz ein

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einer Klage gegen die Ausweitung von CleverShuttle aufschiebende Wirkung zugesprochen. Daraufhin hat die Behörde den Sofortvollzug angeordnet.

CleverShuttle darf seine Hamburger Flotte mit Batterie- und Brennstoffzellenantrieben trotz eines Einspruchs auf 50 Fahrzeuge aufstocken. Bild: CleverShuttle
CleverShuttle darf seine Hamburger Flotte mit Batterie- und Brennstoffzellenantrieben trotz eines Einspruchs auf 50 Fahrzeuge aufstocken. Bild: CleverShuttle
Dietmar Fund
Mobilitätsdienste

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 20. Dezember 2018 den Beschluss getroffen, einer Klage eines Hamburger Taxiunternehmers gegen die Ausweitung der Genehmigung für den Mobilitätsdienstleister CleverShuttle aufschiebende Wirkung zuzusprechen. Der Unternehmer hatte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aufstockung des Fuhrparks von CleverShuttle von 20 auf 50 Fahrzeuge beantragt. Der Bahn-Ableger hatte beabsichtigt, das App-basierte Ridesharing auszudehnen, weil der beabsichtigte Bündelungseffekt der Fahrten bei nur 20 Fahrzeugen kaum verlässlich erprobt werden könne.

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Artikel Taxler bremste CleverShuttle kurz ein
Seite 9 | Rubrik Gewerbepolitik
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