Kraftstoffpreise: VSPV fordert Senkung der Energiesteuer

Taxi-, Mietwagen-, Krankentransport- und Rettungsdienstunternehmen könnten gestiegene Kosten kaum kurzfristig weitergeben. Der Branchenverband VSPV verlangt deshalb einen automatischen Entlastungsmechanismus.

Steigende Kraftstoffkosten lassen sich im Taxi- und Krankentransportgewerbe laut VSPV nicht kurzfristig über höhere Entgelte ausgleichen. | Foto: KI-generiert
Steigende Kraftstoffkosten lassen sich im Taxi- und Krankentransportgewerbe laut VSPV nicht kurzfristig über höhere Entgelte ausgleichen. | Foto: KI-generiert

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen fordert wegen der gestiegenen Kraftstoffpreise eine Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin. Der Verband hat sich dazu am 15. September 2026 an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche seien ebenfalls über das Schreiben informiert worden. Der VSPV begründet seine Forderung damit, dass insbesondere Taxi-, Mietwagen-, Krankentransport- und Rettungsdienstunternehmen höhere Kraftstoffkosten nicht kurzfristig an ihre Kunden oder Auftraggeber weitergeben könnten.

Kraftstoffpreise steigen deutlich

Nach Angaben des Verbandes waren die Kraftstoffpreise am Montag beim Preisschritt um 12 Uhr bundesweit im Durchschnitt um rund 20 Cent je Liter gestiegen. An einzelnen Tankstellen habe der Anstieg 30 Cent betragen. Diesel habe bereits am Sonntag im Tagesdurchschnitt mehr als 2,40 Euro je Liter gekostet und damit nur wenige Cent unter dem Rekordwert vom April gelegen.

Der VSPV vertritt nach eigenen Angaben rund 800 Taxi- und Mietwagenunternehmen, Omnibusunternehmen, Krankentransportunternehmen sowie private Rettungsdienstunternehmen. Die Betriebe könnten steigende Betriebskosten nach Darstellung des Verbandes nicht oder nur eingeschränkt kurzfristig über ihre Preise ausgleichen.

Entgelte lassen sich nicht kurzfristig anpassen

Für Taxiunternehmen ergibt sich diese Einschränkung unter anderem aus der Tarifbindung. Die zuständigen Genehmigungsbehörden setzen die Beförderungsentgelte nach Paragraf 51 Personenbeförderungsgesetz fest. Anpassungen setzen Verfahren und entsprechende kommunale Entscheidungen voraus.

Auch bei Krankenfahrten und Krankentransporten sind die Vergütungen vertraglich mit den Krankenkassen vereinbart. Bei privaten Rettungsdienstunternehmen werden die Entgelte über Vereinbarungen mit den jeweiligen Trägern des Rettungsdienstes festgelegt. Damit können die Unternehmen kurzfristige Kostensteigerungen beim Kraftstoff nicht unmittelbar über höhere Preise ausgleichen.

Österreich dient als Vorbild

Der Verband fordert deshalb einen gesetzlich geregelten Mechanismus zur Senkung der Energiesteuer. Als Vorbild verweist der VSPV auf Österreich. Dort werden zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen infolge gestiegener Kraftstoffpreise bei der Höhe der Mineralölsteuer berücksichtigt.

Der österreichische Mechanismus sieht vor, die Umsatzsteuer-Mehreinnahmen aus gestiegenen Kraftstoffpreisen für den vorausgegangenen Monat zu ermitteln. Daraus können reduzierte Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel abgeleitet werden.

Eine Senkung der Umsatzsteuer hält der VSPV dagegen für Unternehmen mit Vorsteuerabzug nicht für eine geeignete Entlastung. Der Verband fordert daher, eine Entlastung direkt über die Energiesteuer umzusetzen.

Automatischer Mechanismus statt Einzelentscheidung

Nach den Vorstellungen des VSPV soll die Steuerentlastung nicht als kurzfristige Einzelmaßnahme ausgestaltet werden. Stattdessen fordert der Verband eine gesetzliche Regelung, die bei einem definierten Preisanstieg automatisch greift und die Höhe der Entlastung an die tatsächlich entstandenen Steuermehreinnahmen koppelt.

Damit sollen Unternehmen nach Ansicht des Verbandes mehr Planungssicherheit bei kurzfristig stark steigenden Kraftstoffkosten erhalten.

VSPV will 12-Uhr-Regel überprüfen lassen

Darüber hinaus fordert der Verband eine Überprüfung der seit 1. April 2026 geltenden Vorgaben für Preisänderungen an Tankstellen. Seitdem dürfen Kraftstoffpreise nur einmal täglich um 12 Uhr erhöht werden. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich.

Der VSPV sieht angesichts der jüngsten Preisentwicklung Überprüfungsbedarf. Der Verband verweist dabei auch auf eine Auswertung des ADAC, wonach sich die Preisunterschiede im Tagesverlauf gegenüber der Zeit vor Einführung der Regel vergrößert hätten. (Quelle: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen)

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