Private Gutachterkosten können erstattungspflichtig sein

Wenn ein Betrieb mit gutachterlicher Begründung gegen einen nicht auskömmlichen Taxitarif klagt, darf er im Erfolgsfall auf eine Kostenerstattung hoffen. Bild: Dietmar Fund
Wenn ein Betrieb mit gutachterlicher Begründung gegen einen nicht auskömmlichen Taxitarif klagt, darf er im Erfolgsfall auf eine Kostenerstattung hoffen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)

Mit einer Entscheidung vom 16. Juni 2022, über die taxi heute 10/2022 berichtete, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt festgestellt, dass Gewinninteressen der Unternehmen in die Aufstellung des Taxitarifs einfließen müssen, sonst könnten Taxibetriebe Schadensersatz geltend machen. Außerdem stellte das OVG fest, dass die Normenkontrollklage eines Unternehmers gegen die Taxitarifordnung erfolgreich ist, wenn die Behörde nur behauptet, eine Gewinnspanne berücksichtigt zu haben, ohne dass sie dies nachvollziehbar offenlegt.

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Seite 11 | Rubrik Recht & Steuern
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