Strenges Taxi-Reglement am BER ist zu beachten

Den Auseinandersetzungen über die Aufnahme von Fluggästen hat der Flughafen Berlin-Brandenburg durch ein strenges Reglement Rechnung getragen. Bild: Anikka Bauer/Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Den Auseinandersetzungen über die Aufnahme von Fluggästen hat der Flughafen Berlin-Brandenburg durch ein strenges Reglement Rechnung getragen. Bild: Anikka Bauer/Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Redaktion (allg.)

Ein Berliner Taxiunternehmen verfügte für sechs seiner 30 Fahrzeuge über eine Ladeberechtigung zur Beförderung von Fahrgästen vom Flughafen BER, der im Landkreis Dahme-Spreewald liegt. Einer seiner Fahrer in einem Taxi ohne Ladezulassung nahm einen Fahrgast am BER auf.Daraufhin widerrief die zuständige Ordnungsbehörde die Erlaubnis für alle sechs zugelassenen Taxis mit sofortiger Wirkung. In seiner Eilentscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin den behördlichen Widerruf am12. Oktober 2023 und stellte den Verstoß gegen die Bereithaltensregel des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) fest (Aktenzeichen 11 L 276/23).

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Seite 11 | Rubrik Recht & Steuern
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