Praktische Tipps zum digitalen Bahntaxi

Bei einem Workshop in Ludwigshafen beantwortete der Projektleiter der Bahn viele praktische Fragen zur digitalen Abwicklung der Taxigutscheine.

Die Abrechnung der digitalen Bahntaxi-Gutscheine muss immer über einen der Abrechnungspartner laufen, die man auf der Homepage des BVTM findet. Bild: Dietmar Fund
Die Abrechnung der digitalen Bahntaxi-Gutscheine muss immer über einen der Abrechnungspartner laufen, die man auf der Homepage des BVTM findet. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund
Digitalisierung

Wenn gestrandete Fahrgäste der Deutschen Bahn an einer DB Information einen digitalen Bahntaxigutschein bekommen haben, muss der Taxifahrer den aufgedruckten QR-Code direkt beim Einstieg am Bahnhof einscannen, um die Fahrt anzunehmen. Am Ende der Fahrt muss er sie in der Software beenden, damit die Fahrt getrackt und korrekt abgerechnet werden kann. Scannt der Fahrer den Code erst unterwegs ein, verkompliziert das die Abrechnung. Darauf wies Sebastian Wacker, der für das Bahntaxi zuständige Einkäufer von Taxi-Dienstleistungen der Deutschen Bahn, am 26. Oktober 2023 beim Workshop „Bahntaxi: Die Zukunft ist digital“ hin. Sein Vortrag zum neuen Taxi-Bestell- und Abrechnungssystem (TabeA) war Bestandteil des Deutschen Taxi und Mietwagen Tags in Ludwigshafen.

Wacker berichtete, dass bei weiteren Fahrten der von der Deutschen Bahn gezahlte Wert schon auf dem Gutschein stünde. Sonst werde nach Taxameter gemäß den vereinbarten Konditionen für gefahrene Kilometer abgerechnet, und zwar inklusive der Rückfahrt. Für die Anfahrt in ein fremdes Pflichtfahrgebiet erhielten die Unternehmer den Tarif B, für die eigentliche Fahrgastbeförderung den Tarif A und für die Rückfahrt wieder den Tarif B. In der Regel sei der Zielbahnhof das Ziel, aber das Stationspersonal könne auch die Wohnadresse des Bahnkunden eingeben, wenn er sonst nicht mehr weiterkomme. Außerdem könne der Fahrer auch mit dem Fahrgast vereinbaren, ab dem Zielbahnhof nach Taxameter zum Wohnort der Reisenden zu fahren.

Bezahlt wird immer die kürzeste fahrbare Route

„Welche Fahrtstrecke man nimmt, ist egal, aber bezahlt wird immer nur die kürzeste fahrbare Strecke“, erklärte der Bahnmanager. „Wenn das die Fahrt aber um 30 Minuten oder 30 Prozent verlängert, wird im Interesse der Fahrgäste auch die schnellste Route akzeptiert.“ Dies gelte aber nur, solange noch ein Fahrgast im Taxi sitze.

Seit Ende 2022 werden die digitalen Bahntaxigutscheine an 65 großen Bahnhöfen mit einer DB Information ausgegeben. Stranden die Fahrgäste an einem anderen Bahnhof, können die Zugbegleiter bisher nur Gutscheine mit ihren mobilen Druckern auf Thermopapier ausdrucken. Es werde hierfür aber auch an einer digitalen Lösung gearbeitet, sagte Wacker auf eine Nachfrage von taxi heute.

Ein Teilnehmer fragte, ob die digitale Abwicklung auch bei Lokführerfahrten angedacht sei. Dazu sagte der Bahn-Projektleiter, bisher ginge es nur um Zugunregelmäßigkeiten, aber eventuell könne das auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden. Wacker machte aber deutlich, dass die Bahntaxigutscheine bald nur noch in digitalisierter Form abgerechnet werden sollen, was zur Folge hätte, dass Aufträge nur noch an Unternehmen gingen, die digital arbeiten. Derzeit ist es noch möglich, auf Papier abzurechnen. Das ist aber mit einer deutlich höheren Abrechnungsgebühr verbunden, während die für die digitale Abwicklung unverändert geblieben ist: Seit dem 1. November 2023 werden für Fahrten, die digital verarbeitet und abgerechnet werden, bis zu 5 Prozent vom Bruttoumsatz fällig. Für nicht digital verarbeitete Fahrten beträgt die Gebühr bis zu 10 Prozent, jedoch mindestens 15 Euro pro Fahrt.

Zur Abrechnung müssen sich „Neuankömmlinge“ in jedem Fall bei einem der regionalen Abrechnungspartner melden, den die Deutsche Bahn und der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) als ihr Rahmenvertragspartner miteinander festgelegt haben. Sie sind auf der Homepage des Verbandes zu finden, deren Rubrik „Bahnpartner“ derzeit laut BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann die am häufigsten aufgerufene Unterseite ist. Wer schon bisher eine Taxizentrale als Abrechnungspartner hatte, kann aber weiterhin mit ihr zusammenarbeiten.

„Die Bahn wollte eine Rechnung, einen Partner, einen Prozess“, fasste BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann zusammen. „Außerdem wollte sie auf alle Taxiunternehmen zugreifen können.“ Deshalb habe der BVTM außer den ersten Entwicklungspartnern fms/Austrosoft, Taxi Deutschland, Seibt & Straub sowie GefoS mittlerweile alle am Markt gängigen Anbieter von Vermittlungssoftware bis hin zu MPC-Software, Talex mobile solutions GmbH (taxi.de) und ExRam Innovations GmbH (TaxiKomm 24) eingebunden. Perspektivisch sei es vorstellbar, das System TaBeA auch für Industrie- und Gewerbekunden zu nutzen.

Bei der Mitgliederversammlung des BVTM am Folgetag berichtete Präsident Herwig Kollar, der Verband habe anfangs mit Projektkosten von 15.000 Euro gerechnet. Nachdem die Deutsche Bahn im Laufe des Projekts immer wieder auf neue Ideen gekommen sei, sei inzwischen „ein hoher sechsstelliger Betrag“ angefallen. Er sei aber zuversichtlich, in einem Jahr über den erfolgreichen technischen Abschluss des Projekts berichten zu können. df

Randnotizen zu den digitalen Gutscheinen

Bei dem Projekt TaBeA (Taxi-Bestell- und Abrechnungssystem) geht es darum, rund 60.000 Taxi-Gutscheine zu digitalisieren, die die Deutsche Bahn pro Jahr ausgibt. Weil es dabei häufig um längere Strecken geht, beträgt der Durchschnittswert der Gutscheine derzeit 224 Euro. Das berichtete Sebastian Wacker. Wie er auf Anfrage aus dem Publikum sagte, ist die Zusammenstellung von Sammelfahrten derzeit noch Sache des Stationspersonals, weil man die Fahrgäste nicht so lange warten lassen wolle. Bei den vom Personal gebildeten Poolingfahrten lege das System die Reihenfolge der anzufahrenden Ziele alleine fest. Während MOIA eine Poolingquote von 1,8 Fahrgästen pro Fahrt erziele, liege sie beim Bahntaxi mit 2,2 schon viel höher.

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Seite 10 bis 11 | Rubrik Gewerbepolitik
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