Intelligent Apps verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Das OLG Nürnberg schreibt, der von Intelligent Apps in Kauf genommene Verstoß werde von der Datenbank zwar dokumentiert, aber das Unternehmen habe kein Interesse an einer Aufdeckung. Bild: Intelligent Apps
Das OLG Nürnberg schreibt, der von Intelligent Apps in Kauf genommene Verstoß werde von der Datenbank zwar dokumentiert, aber das Unternehmen habe kein Interesse an einer Aufdeckung. Bild: Intelligent Apps
Dietmar Fund

Die Vermittlung von Taxifahrten an ein Taxi, das außerhalb seiner Betriebssitzgemeinde unterwegs ist, stellt eine Beihilfe zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit dar. Man kann dies als „bedingten Vorsatz“ werten, auch wenn die App nicht mit dieser Möglichkeit wirbt oder ihre Nutzer dazu verleitet, eine solche Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg am 4. Februar 2020 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 3 U 2270/19 trägt.

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Artikel Intelligent Apps verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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