Vorrang nur bei der ersten Konzession

Ein Schwerbehinderter kann bei der Vergabe einer Taxi-Konzession bevorzugt werden. Das ist aber nur zulässig, wenn er bisher noch keine zugeteilt bekommen hat.
Nur die erste Taxikonzession für den Berufseinstieg kann ein Schwerbehinderter bevorrechtigt zugeteilt bekommen. Bei weiteren ist das nicht mehr zulässig. Bild: Dietmar Fund
Nur die erste Taxikonzession für den Berufseinstieg kann ein Schwerbehinderter bevorrechtigt zugeteilt bekommen. Bei weiteren ist das nicht mehr zulässig. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Konzessionsvergabe

Ein schwerbehinderter Kläger mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 Prozent und einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G) griff gerichtlich die einem Kollegen von der Genehmigungsbehörde erteilte Genehmigung für den Taxenverkehr an und wollte stattdessen die Erteilung an ihn selbst erreichen. Der Kläger war bereits Inhaber einer Taxigenehmigung, meinte aber, aufgrund seiner Schwerbehinderteneigenschaft bevorrechtigt gewesen zu sein.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Vorrang nur bei der ersten Konzession
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)