Nach dem Aus der Gütersloher Taxi-Zentrale: So geht es mit den Konzessionen weiter
Als die Vereinte Taxizentrale Gütersloh und Verl Anfang September ihren Betrieb einstellte, ging es zunächst um Arbeitsplätze, Krankenfahrten und die Frage, wie die Versorgung der Fahrgäste sichergestellt werden kann. Doch hinter den Kulissen beschäftigt eine weitere Frage die Branche: Was passiert nun mit den Konzessionen des insolventen Unternehmens?
Die Auswirkungen sind erheblich. Nach Angaben des Kreises Gütersloh entfallen durch die Betriebseinstellung in Gütersloh neun von insgesamt 29 Taxikonzessionen. In Verl sind sogar acht von elf Konzessionen betroffen. Damit verschwindet auf einen Schlag ein erheblicher Teil des örtlichen Taxiangebots. Für Fahrgäste wird dies bereits spürbar. Besonders betroffen sind Krankenfahrten, Dialysepatienten und Menschen, die regelmäßig auf ein Taxi angewiesen sind. Andere Unternehmen versuchen zwar, zusätzliche Aufträge zu übernehmen, doch die weggefallenen Kapazitäten lassen sich nicht kurzfristig ersetzen.
Konzessionen sind keine gewöhnlichen Vermögenswerte
Im Taxi- und Mietwagengewerbe wird häufig von „Konzessionen“ gesprochen. Tatsächlich handelt es sich um Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Wer eine Taxigenehmigung erhalten möchte, muss seine fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Zuständig ist im Kreis Gütersloh die örtliche Genehmigungsbehörde.
Anders als Fahrzeuge oder Betriebsausstattung können Konzessionen nicht einfach verkauft werden. Sie sind an den Genehmigungsinhaber gebunden. Zwar können Betriebe im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Betriebsübernahme übertragen werden, doch dafür müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist zudem, dass die Genehmigung noch besteht. Ist sie bereits erloschen oder widerrufen, kann sie nicht mehr übertragen werden.
Wer bekommt die frei werdenden Genehmigungen?
Genau diese Frage dürfte nun den Kreis Gütersloh beschäftigen. Sollte kein Investor den Betrieb oder Teile davon übernehmen, fallen die Konzessionen an die Genehmigungsbehörde zurück. Anschließend können sie neu vergeben werden.
Grundsätzlich kommen dafür bestehende Taxiunternehmer ebenso infrage wie neue Marktteilnehmer. Voraussetzung bleibt jedoch der Nachweis der gesetzlichen Anforderungen. Neben der fachlichen Eignung gehören dazu insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Für die verbliebenen Unternehmen in Gütersloh und Verl eröffnet sich damit die Möglichkeit, ihre Flotten zu erweitern und Marktanteile zu gewinnen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob sich genügend Unternehmer finden, die in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld zusätzliche Fahrzeuge einsetzen möchten. Die Insolvenz zeigt schließlich, dass auch größere Betriebe unter erheblichem Druck stehen.
Mehr als ein lokales Problem
Der Fall Gütersloh steht exemplarisch für die Herausforderungen vieler Taxiunternehmen in Deutschland. Steigende Kosten, Fahrermangel, zunehmender Wettbewerb und Veränderungen im Mobilitätsmarkt setzen zahlreiche Betriebe unter Druck. Dass nun ausgerechnet eines der größten Taxiunternehmen im Kreis Gütersloh vom Markt verschwindet, verdeutlicht die Brisanz der Entwicklung.
Für die Branche vor Ort wird die Neuvergabe der Konzessionen deshalb weit mehr sein als ein Verwaltungsverfahren. Sie entscheidet darüber, wie schnell die entstandenen Lücken geschlossen werden können und ob das Taxiangebot in Gütersloh und Verl wieder das Niveau erreicht, das Fahrgäste bislang gewohnt waren. Die kommenden Wochen dürften daher nicht nur von Insolvenzverfahren und Personalfragen geprägt sein. Mindestens ebenso aufmerksam wird die Branche verfolgen, welche Unternehmer künftig unter den frei gewordenen Konzessionen unterwegs sein werden. Denn mit dem Ende der Vereinten Taxizentrale beginnt zugleich die Neuordnung eines bedeutenden Teils des lokalen Taximarktes.
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