Ein Fahrzeughalter kann eine Fahrtenbuch-Anordnung nicht einfach mit der Begründung abwenden, er habe den Anhörungsbogen nicht erhalten. Vielmehr muss auch er auch dabei mithelfen, den Fahrer zu finden. Tut er dies nicht, darf ihm für 15 Monate das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 3 L 1039/19.MZ trägt.
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