Fahrtenbuch ist bei Punkt-bewehrtem Verstoß rechtens

Wenn ein Punkt in Flensburg droht, ist eine Fahrtenbuchauflage auch über einen längeren Zeitraum rechtens, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Bild: Dietmar Fund
Wenn ein Punkt in Flensburg droht, ist eine Fahrtenbuchauflage auch über einen längeren Zeitraum rechtens, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Ein Fahrzeughalter kann eine Fahrtenbuch-Anordnung nicht einfach mit der Begründung abwenden, er habe den Anhörungsbogen nicht erhalten. Vielmehr muss auch er auch dabei mithelfen, den Fahrer zu finden. Tut er dies nicht, darf ihm für 15 Monate das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 3 L 1039/19.MZ trägt.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fahrtenbuch ist bei Punkt-bewehrtem Verstoß rechtens
Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)