Trinkgelder als Ausgaben erfordern gute Belege

Wer Trinkgelder als Betriebsausgaben geltend machen möchte, sollte auf ordentliche Belege achten und lieber ohne Eigenbelege auskommen.

Trinkgeld am besten bestätigen lassen Bild: Adobe Stock, © K.-U. Häßler
Trinkgeld am besten bestätigen lassen Bild: Adobe Stock, © K.-U. Häßler
Redaktion (allg.)
Betriebsprüfung

Teil 1 der Beitragsreihe hat die Trinkgelder als steuerpflichtige und steuerfreie Einnahme behandelt. Der zweite Teil der Reihe klärt, wie Trinkgelder steuerlich zu behandeln sind, wenn sie als Ausgabe berücksichtigt werden sollen. Für die Beantwortung der Frage, ob Trinkgelder als Ausgabe abgezogen werden dürfen oder, ob es sich um private Kosten der Lebensführung handelt, die steuerlich unbeachtlich sind, ist nach dem Anlass der Trinkgeldzahlung zu unterscheiden. Danach bleibt zu prüfen, in welcher Höhe Trinkgelder als Ausgabe bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte abgezogen werden dürfen.

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Seite 22 bis 23 | Rubrik Recht & Steuern
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