Neben dem auf dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beruhenden Widerruf der Genehmigung und der Untersagung des Betriebes nach der Gewerbeordnung (GewO) können seitens der Behörde begleitende Verfügungen getroffen werden, welche die umgehende Umsetzung und Sicherstellung der aus dem Widerruf und der Untersagung zu folgenden Einstellung des genehmigungspflichtigen Personenbeförderungsbetriebs unterstützen. Bei einem Mietwagenbetrieb können die Verfügungen den Inhalt haben, die Werbung auf den Mietwagen für den Betrieb zu entfernen, sowie die gewerbliche Personenbeförderung aus dem Handelsregister auszutragen.
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