VDV Rheinland im Dialog mit Stadt Koblenz: Faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagenverkehr sichern

Der Verband begrüßt die konstruktiven Gespräche mit Oberbürgermeister, Stadtverwaltung und SPD-Fraktion, fordert aber eine konsequentere Anwendung des PBefG. Im Mittelpunkt der Gespräche standen Genehmigungen, Betriebssitze und die Kontrolle der Rückkehrpflicht.

Taxifahrer in Koblenz - der zunehmende Konkurrenzdruck durch digitale Vermittlungsplattformen wie Uber macht dem Gewerbe zu schaffen.| Foto: Dietmar Fund
Taxifahrer in Koblenz - der zunehmende Konkurrenzdruck durch digitale Vermittlungsplattformen wie Uber macht dem Gewerbe zu schaffen.| Foto: Dietmar Fund

Wettbewerb ja, aber bitte nach denselben Regeln: Mit dieser Forderung ist der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV Rheinland) bei der Koblenzer Stadtspitze vorstellig geworden. Nach Gesprächen mit der SPD-Stadtratsfraktion trafen sich Verbandsvertreter in dieser Woche mit Oberbürgermeister David Langner, Bürgermeisterin Dr. Dagmar Kranz und Vertretern des Ordnungsamts. Anlass ist der zunehmende Konkurrenzdruck durch digitale Vermittlungsplattformen wie Uber. Für die Branche geht es dabei nicht darum, neue Mobilitätsangebote grundsätzlich zu verhindern. Entscheidend sei vielmehr, dass die gesetzlichen Anforderungen an Taxi- und Mietwagenunternehmen eingehalten werden.

„Unsere Mitgliedsunternehmen stehen teilweise unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Viele Unternehmer haben große Sorgen um die Zukunft ihrer Betriebe. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst“, sagt VDV-Geschäftsführer Guido Borning. „Entscheidend ist aber, dass für alle Marktteilnehmer die gesetzlichen Spielregeln gelten und diese auch eingehalten werden.“

Genehmigungen und Rückkehrpflicht im Fokus

Besonders kritisch sieht der Verband die Prüfung der Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Mietwagenbetrieb. Bereits im Genehmigungsverfahren müsse die Behörde genau hinschauen: Ist der Betriebssitz tatsächlich geeignet? Funktioniert die betriebliche Organisation? Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten? Ein weiterer Streitpunkt ist die Rückkehrpflicht für Mietwagen. Anders als Taxis dürfen Mietwagen nicht einfach auf der Straße auf den nächsten Auftrag warten. Nach einer Fahrt müssen sie grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Beförderungsauftrag vorliegt. Der VDV Rheinland hält eine konsequente Kontrolle dieser Vorschrift für unverzichtbar. Werden die Regeln nicht eingehalten, kann das aus Sicht des Verbands den Wettbewerb zulasten der konzessionierten Taxiunternehmen verzerren.

„Ein funktionierendes Taxigewerbe ist ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Mobilitätsversorgung“, erklärt Fachspartenleiter Ted Röhrig. „Wenn durch die Missachtung gesetzlicher Vorgaben Wettbewerbsverzerrungen entstehen, kann das langfristig erhebliche Auswirkungen auf die bestehenden Verkehrsstrukturen haben.“

Der Verband sucht den Dialog – auch in Mainz

Die Gespräche in Koblenz bewertet der VDV Rheinland als konstruktiv. Die Stadt habe Bereitschaft gezeigt, sich mit den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Ob daraus konkrete Kontrollen oder weitere Maßnahmen folgen, bleibt abzuwarten. Der Verband will den Druck dennoch aufrechterhalten. Gemeinsam mit seinem Dachverband MOLO hat er bereits eine Handreichung zu den rechtlichen Anforderungen und kommunalen Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Uber und anderen Plattformen erarbeitet und den zuständigen Genehmigungsbehörden zur Verfügung gestellt. Anfang Dezember soll außerdem ein Gespräch mit Staatssekretär Markus Wolf in Mainz folgen. Borning formuliert die Erwartung deutlich:

„Wettbewerb ist völlig in Ordnung, aber bitte mit gleichen Spielregeln für alle.“

Die Botschaft an die Behörden ist damit klar: Es braucht keine neuen Regeln, wenn die bestehenden konsequent angewendet werden. Für Taxiunternehmen dürfte entscheidend sein, ob aus den Gesprächen mehr wird als ein freundlicher Austausch – nämlich eine spürbare und rechtssichere Durchsetzung des Personenbeförderungsrechts.

 

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