Steigende Spritpreise und höherer Mindestlohn: VDV Rheinland drängt auf neue Taxitarife und bessere Vergütungen
Manchmal genügen zwei Zahlen, um die wirtschaftliche Lage einer Branche zu beschreiben. Die eine lautet 2,453 Euro. So hoch lag Mitte September nach Angaben des ADAC der durchschnittliche Dieselpreis in Deutschland. Die andere lautet 14,60 Euro. Das ist der gesetzliche Mindestlohn, der ab Januar 2027 gelten wird.
Für viele Taxi- und Mietwagenunternehmen sind diese beiden Zahlen inzwischen eng miteinander verknüpft. Höhere Kraftstoffkosten treffen auf steigende Personalkosten – und beide Faktoren wirken unmittelbar auf die Kalkulation eines Gewerbes, dessen Preise vielfach nicht frei am Markt bestimmt werden können. Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV Rheinland) sieht deshalb akuten Handlungsbedarf. In gleich zwei Schreiben – eines an die Mitgliedsunternehmen, das andere an die Genehmigungsbehörden in Rheinland-Pfalz – beschreibt Geschäftsführer Guido Borning die aktuelle Situation als zunehmend kritisch.
Krankenfahrten geraten unter wirtschaftlichen Druck
Besonders aufmerksam blickt der Verband auf die Krankenbeförderung. Viele Taxi- und Mietwagenunternehmen erzielen einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit Fahrten für gesetzlich Versicherte. Genau dort sieht der Verband die größten Herausforderungen. Seit Monaten führe man Gespräche mit den Krankenkassen über die gestiegenen Kosten, schreibt Borning. Dabei habe der Verband mehrfach einen Treibstoffzuschlag ins Spiel gebracht, bislang jedoch ohne Erfolg.
„Wir werden deshalb jetzt nochmals massiv auf die Krankenkassen zugehen“, kündigt Borning an.
Dabei gehe es längst nicht mehr nur um die wirtschaftliche Situation einzelner Betriebe. Vielmehr stelle sich zunehmend die Frage, wie die flächendeckende Versorgung mit Krankenfahrten dauerhaft sichergestellt werden könne. Die Sorge kommt nicht von ungefähr. Ab 2027 werden durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Möglichkeiten eingeschränkt, steigende Kosten über höhere Vergütungen vollständig auszugleichen. Während Löhne, Energiepreise und Fahrzeugkosten steigen, werden die Spielräume bei den Vergütungsverhandlungen enger.
Damit geraten zwei politische Ziele in Konflikt: Die Krankenkassen sollen ihre Ausgaben begrenzen, gleichzeitig sind sie auf leistungsfähige Beförderungsunternehmen angewiesen.
Taxitarife rücken erneut in den Fokus
Parallel dazu richtet sich der Blick auf die kommunalen Taxitarife. Der Verband fordert seine Mitgliedsunternehmen ausdrücklich auf, ihre Kalkulationen frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen bei den zuständigen Behörden anzustoßen. Denn zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde. Das entspricht einem Plus von gut fünf Prozent innerhalb eines Jahres. Hinzu kommen höhere Kosten für Kraftstoff, Fahrzeuge, Versicherungen, Ersatzteile und Werkstattleistungen.
„Warten Sie deshalb bitte nicht bis zum Jahreswechsel, sondern prüfen Sie rechtzeitig, ob bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde eine Anpassung des Taxitarifs beantragt beziehungsweise angestoßen werden sollte“, schreibt Borning an die Unternehmen.
Gleichzeitig kündigt der Verband an, selbst aktiv auf die Genehmigungsbehörden zuzugehen.
Verweis auf die Rechtslage
Im Schreiben an die Kreis- und Stadtverwaltungen argumentiert der Verband nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich. Der VDV Rheinland verweist auf die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Danach müssen Taxitarife unter anderem die wirtschaftliche Lage der Unternehmen, die Finanzierung des Anlagekapitals und die technische Entwicklung berücksichtigen.
Der Verband verweist ausdrücklich auf den gesetzlichen Rahmen des PBefG. Denn nach § 51 Abs. 3 PBefG ist bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr § 39 Abs. 2 PBefG entsprechend anzuwenden. Danach sind die Beförderungsentgelte insbesondere unter Berücksichtigung
- der wirtschaftlichen Lage der Unternehmer,
- einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals sowie
- der notwendigen technischen Entwicklung
auf ihre Angemessenheit hin zu beurteilen.
Besondere Bedeutung misst der Verband dabei einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu. Demnach müssen Taxitarife zumindest kostendeckend ausgestaltet sein. Darüber hinaus seien auch angemessene Gewinnspannen zu berücksichtigen, um die Leistungsfähigkeit des Gewerbes dauerhaft zu erhalten. Gerade angesichts der gesetzlichen Betriebs- und Beförderungspflicht sei es problematisch, wenn Unternehmen Verkehrsleistungen dauerhaft zu Tarifen erbringen müssten, die mit der tatsächlichen Kostenentwicklung nicht Schritt hielten.
Auch jüngste Tariferhöhungen könnten nicht ausreichen
Bemerkenswert ist dabei, dass der Verband ausdrücklich auch jene Regionen im Blick hat, in denen die Tarife erst vor relativ kurzer Zeit angepasst wurden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich innerhalb weniger Monate so deutlich verändert, dass eine erneute Prüfung notwendig sein könne. Aus Sicht des Verbandes sollte eine erst kürzlich erfolgte Tarifanpassung deshalb kein Argument sein, aktuelle Anträge pauschal zurückzuweisen. Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob die geltenden Tarife unter den heutigen Kostenbedingungen noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Mehr als eine Tarifdebatte
Hinter den Schreiben verbirgt sich letztlich eine größere Diskussion über die Finanzierung öffentlicher Mobilität. Gerade im ländlichen Raum übernehmen Taxiunternehmen weit mehr Aufgaben als klassische Stadtfahrten. Sie befördern Patienten zu Arztpraxen und Kliniken, sichern Schülerverkehre und schließen Lücken dort, wo Busse und Bahnen nicht oder nur eingeschränkt fahren.
Der Verband erinnert deshalb daran, dass wirtschaftlich stabile Unternehmen nicht nur im Interesse der Branche liegen. Auch Kommunen, Krankenkassen und Fahrgäste seien auf ein funktionierendes Beförderungsangebot angewiesen. Die Diskussion über Taxitarife, Vergütungen und die Finanzierung von Krankenfahrten wird das Gewerbe weit über den Jahreswechsel hinaus begleiten. Denn anders als viele andere Dienstleistungen lässt sich Mobilität nicht einfach pausieren. Sie muss jeden Tag erbracht werden – unabhängig davon, wie teuer Diesel, Strom oder Personal gerade sind.
Viel Arbeit passiert im Hintergrund
Der VDV Rheinland signalisiert seinen Mitgliedsunternehmen zugleich, dass die aktuellen Entwicklungen auf politischer und vertraglicher Ebene intensiv begleitet werden. Viele Gespräche mit Krankenkassen, Behörden und politischen Entscheidungsträgern liefen zwar abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit, hätten derzeit jedoch hohe Priorität, betont Geschäftsführer Guido Borning. Ziel bleibe eine auskömmliche Finanzierung der Verkehrsleistungen. Der Verband kündigt an, den Druck auf die Verhandlungspartner aufrechtzuerhalten und die Unternehmen über weitere Schritte sowie mögliche Ergebnisse der Gespräche zu informieren.
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