Krankenfahrten: Übergangsfrist für neues Muster 4

Trotz der Übergangsfrist sollten Taxler bei Arztpraxen für das neue Muster 4 werben. Bild: Dietmar Fund
Trotz der Übergangsfrist sollten Taxler bei Arztpraxen für das neue Muster 4 werben. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Nach dem BKK Dachverband hat auch der GKV-Spitzenverband dem Ausschuss Kranken- & Sonderfahrten des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. mitgeteilt, dass die alten Vordrucke für Verordnungen einer Krankenbeförderung bundesweit noch bis zum 31.12.2020 akzeptiert werden. Das schreibt der Taxi-Bundesverband in seinem Rundschreiben vom 9. Juli 2020. Einschränkend heißt es darin allerdings, dass die Empfehlungen der Spitzenverbände für einzelne Kassen „nicht zwingend bindend“ seien. Die Übergangsfrist soll Ärger bei der Abrechnung von Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen abwenden, für die noch die alten Mustervordrucke eingereicht werden.

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Artikel Krankenfahrten: Übergangsfrist für neues Muster 4
Seite 13 | Rubrik Gewerbepolitik
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