Wer als Taxiunternehmer beispielsweise auf seiner Homepage einen seit den 30er-Jahren als Taxi-Merkmal bekannten schwarz-gelben Streifen verwendet, läuft Gefahr, eine Abmahnung von der Rechtsanwältin des Straubinger Taxi- und Mietwagenunternehmers Alpár Kòsa jun. zu erhalten. Darauf weist der Taxiunternehmer Frank Geßner aus Burg bei Magdeburg hin. Er hat taxi heute ein Schreiben der Rechtsanwältin Rosemarie Lankes aus Weiding im Landkreis Cham übermittelt.
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