Bundesgerichtshof: mytaxi darf Rabatte geben
Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Taxi-Branche kurz vor Ostern ein gar nicht hübsch gefärbtes Ei ins Osternest gelegt. In einem Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 34/17 schreibt das Gericht, die Bonusaktionen von mytaxi verstießen nicht gegen die tarifliche Preisbindung von Taxiunternehmern. Weder sei mytaxi selbst ein Taxiunternehmen, noch hafte das Unternehmen als „Anstifterin oder Gehilfin“ für Wettbewerbsverstöße der ihre Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmenden Taxiunternehmer.
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