Mietwagen-Mindestpreise ausgesetzt: BVPB verlangt flexiblere Regeln für Taxi und Mietwagen

Nach dem Münchner Gerichtsbeschluss fordert der Verband den Verzicht auf zusätzliche Preisuntergrenzen. Stattdessen sollen strengere Kontrollen, transparente Angebote und mehr Tarifspielräume den Wettbewerb bestimmen.

Die vorläufige Gerichtsentscheidung betrifft die Zuständigkeit der Stadt München für die Einführung von Mindestpreisen im Mietwagenverkehr. | Foto: HUSS-VERLAG/KI-generiert
Die vorläufige Gerichtsentscheidung betrifft die Zuständigkeit der Stadt München für die Einführung von Mindestpreisen im Mietwagenverkehr. | Foto: HUSS-VERLAG/KI-generiert

Das Verwaltungsgericht München hat die von der Landeshauptstadt eingeführten Mindestpreise für app-vermittelte Mietwagen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Gericht gab fünf Eilanträgen betroffener Unternehmen statt. Nach seiner vorläufigen Einschätzung hatte die Stadt bei der Einführung der Preisvorgaben ihre Zuständigkeit überschritten. Der Bundesverband der Personenbeförderung (BVPB) begrüßt die Entscheidung und fordert, kommunale Mindestpreisregelungen grundsätzlich zu überdenken. Statt zusätzlicher Preisvorgaben spricht sich der Verband für eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts aus.

Gericht sieht Zuständigkeit der Stadt überschritten

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts betrifft zunächst die rechtliche Zuständigkeit der Landeshauptstadt München. Ausschlaggebend für die vorläufige Außerkraftsetzung der Mindestpreise war nach Angaben des BVPB die Einschätzung des Gerichts, dass die Kommune ihre Befugnisse überschritten habe. Eine abschließende rechtliche Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Preisregelungen ist damit nicht verbunden. Der Verband nimmt den Beschluss jedoch zum Anlass, die Regulierung des Wettbewerbs zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen grundsätzlich infrage zu stellen.

Aus Sicht des BVPB können zusätzliche Mindestpreise dazu führen, dass Fahrten für Kunden teurer werden und die Nachfrage zurückgeht. Dadurch könnten insbesondere kleinere Mietwagenunternehmen wirtschaftlich unter Druck geraten.

Bolt meldet 44 Prozent weniger Nachfrage

Welche Auswirkungen die Münchner Mindestpreise auf die Fahrpreise hatten, verdeutlichen Angaben des Mobilitätsanbieters Bolt. Dem Unternehmen zufolge stieg der Preis für eine Fahrt vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen von 39 auf 106 Euro. Auf der Strecke zwischen der Theresienwiese und dem Olympiapark erhöhte sich der Fahrpreis von 12,50 auf 26,20 Euro.

Neben den Preissteigerungen meldete Bolt einen deutlichen Rückgang der Nachfrage. Im ersten Monat nach Einführung der Mindestpreise sei diese nach Angaben des Unternehmens um 44 Prozent gesunken. Rund 40.000 Fahrten hätten in diesem Zeitraum nicht stattgefunden. Die Zahlen stammen von Bolt und beziehen sich auf die vom Anbieter gemeldeten Auswirkungen der Münchner Preisregelung. Eine unabhängige Überprüfung oder Angaben zur Nachfrageentwicklung bei anderen Vermittlungsplattformen enthält die Mitteilung nicht.

Weniger Fahrten können Betriebskosten stärker belasten

Der BVPB sieht in der rückläufigen Nachfrage ein wirtschaftliches Risiko für Mietwagenunternehmen. Bei weniger Buchungen sinkt die Zahl der Fahrten, die ein Fahrzeug innerhalb einer Betriebsstunde absolvieren kann. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fixkosten bestehen. Dazu gehören insbesondere die Aufwendungen für Fahrzeuge, Versicherungen und Personal. Nach Einschätzung des Verbandes können die Einnahmen pro Betriebsstunde deshalb trotz höherer Preise für einzelne Fahrten zurückgehen.

Besonders kleinere Mietwagenbetriebe könnten durch eine solche Entwicklung wirtschaftlich belastet werden. Der BVPB warnt davor, dass zusätzliche Preisuntergrenzen die wirtschaftliche Existenz einzelner Unternehmen gefährden könnten. Der Verband lehnt daher Mindestpreise als Instrument zur Regulierung des Wettbewerbs zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen ab.

Verband fordert stärkere Kontrollen statt Preisvorgaben

Nach Auffassung des BVPB sollten sich politische Maßnahmen stärker auf die Einhaltung bestehender Vorschriften konzentrieren. Dazu zählt der Verband insbesondere Genehmigungsauflagen sowie arbeitsrechtliche Bestimmungen. Unternehmen, die gegen geltende Vorschriften verstoßen, sollen nach den Vorstellungen des Verbandes konsequent kontrolliert werden. Ergänzend fordert der BVPB transparente Angebote sowie verbindliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Personenbeförderung.

Zusätzliche Mindestpreise hält der Verband dagegen nicht für geeignet, die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen auszugleichen.

Mehr Spielraum bei Taxitarifen gefordert

Neben dem Verzicht auf zusätzliche Mindestpreise für app-vermittelte Mietwagenfahrten spricht sich der BVPB für flexiblere Tarifmodelle im Taxigewerbe aus. Insbesondere bei vorbestellten Fahrten sollen Taxiunternehmen nach den Vorstellungen des Verbandes mehr Möglichkeiten erhalten, auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse zu reagieren. Als mögliche Instrumente nennt der BVPB flexible Festpreise und Tarifkorridore. Solche Modelle könnten Fahrgästen nach Einschätzung des Verbandes mehr Preissicherheit bieten und zugleich zusätzliche wirtschaftliche Möglichkeiten für Taxiunternehmen schaffen. Der BVPB sieht darin einen Ansatz, um die Wettbewerbsbedingungen beider Verkehrsformen weiterzuentwickeln, ohne den Wettbewerb durch zusätzliche Preisuntergrenzen einzuschränken.

Reform des Personenbeförderungsrechts angemahnt

Der Bundesverband fordert den Gesetzgeber auf, das Personenbeförderungsgesetz zu modernisieren. Ziel seien praxistaugliche Rahmenbedingungen, unter denen Taxi- und Mietwagenunternehmen wirtschaftlich arbeiten können. Dabei sollen nach den Vorstellungen des Verbandes faire Wettbewerbsbedingungen, transparente Angebote und verbindliche Standards im Mittelpunkt stehen.

Zugleich appelliert der BVPB an Bund, Länder und Kommunen, die wirtschaftlichen Folgen bestehender und geplanter Mindestpreisregelungen stärker zu berücksichtigen.

Während die Münchner Gerichtsentscheidung zunächst die Frage der kommunalen Zuständigkeit betrifft, sieht der Verband darüber hinaus grundsätzlichen Reformbedarf bei der Regulierung des Taxi- und Mietwagenmarktes. (Quelle: Bundesverband der Personenbeförderung)

Was bedeutet das?

Der BVPB ist ein Gegenentwurf zu bestehenden Branchenvertretungen. Seine Forderungen sind daher auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessen innerhalb des Taxi- und Mietwagengewerbes einzuordnen. Während der Verband zusätzliche Mindestpreise ablehnt und eine Liberalisierung der Preisgestaltung fordert, bleibt offen, wie sich damit faire Wettbewerbsbedingungen für beide Verkehrsformen gewährleisten lassen. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der geforderten Reformen auf das Taxigewerbe werden in der Mitteilung nicht näher untersucht.

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