Im Rahmen eines Eilverfahrens und per Einstweiliger Verfügung hat das Landgericht München I es der alteingesessenen Münchner Taxizentrale Taxi München eG untersagt, Taxis nachrangig zu vermitteln, die Türwerbung für die Mobilitätsplattform Free Now tragen. Die Richter werteten das als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Sie seien damit vollumfänglich der Argumentation von Free Now gefolgt, teilte das Joint Venture der BMW Group und von Mercedes-Benz Mobility mit. Die Taxizentrale müsse sämtliche Kosten des Verfahrens tragen und habe das Urteil bereits akzeptiert, heißt es in der Pressemitteilung von Free Now vom 1. August 2023.
Wie das Hamburger Unternehmen schreibt, habe die Taxi München eG seit Mai 2023 Fahraufträge an Taxiunternehmer, deren Taxis Außenwerbung „für Vermittlungsplattformen wie Free Now“ tragen, nachrangig vermittelt. Alexander Mönch, Vice President für Deutschland und Österreich bei Free Now, betonte in diesem Zusammenhang, die unternehmerische Freiheit sei ein hohes Gut.
Thomas Kroker, einer der beiden Vorstände der Taxi München eG, erklärte auf Anfrage von taxi heute, dass seine Taxizentrale seit Mai 2023 Taxis, die keine Türwerbung oder die Eigenwerbung der Zentrale tragen, bevorzugt vermittelt habe. Es sei in dem Verfahren darum gegangen, dass das Gericht die Beschränkung bezüglich der Außenwerbung als eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach Paragraf 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gewertet habe. Sie nehme anderen Unternehmen die Möglichkeit, auch auf Taxis zu werben.
Die bisherige Praxis seit damit vorerst untersagt. Man habe versucht, so vorzugehen, weil man eine - wenn auch geringe - Chance gesehen habe, so gegen Wettbewerber vorzugehen.
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