München plant Mindestentgelt für Mietwagen: Stadtrat berät über Regulierung von Uber & Co.

Unzureichende Sozialabgaben, fehlender Versicherungsschutz und Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz prägen laut Behörden viele Mietwagendienste. Die Stadt will mit einem Mindestentgelt für mehr Rechtssicherheit und Markttransparenz sorgen.

Plattformbasierte Mietwagen prägen zunehmend das Stadtbild – die rechtliche Einordnung und Kontrolle dieser Dienste stellt Kommunen vor neue Herausforderungen. | Foto: Frank Rumpenhorst
Plattformbasierte Mietwagen prägen zunehmend das Stadtbild – die rechtliche Einordnung und Kontrolle dieser Dienste stellt Kommunen vor neue Herausforderungen. | Foto: Frank Rumpenhorst

Der Münchner Stadtrat wird voraussichtlich Ende April 2025 über die Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagen entscheiden. Ziel der Maßnahme ist es, den Wettbewerb im Fahrdienstmarkt zu ordnen und rechtswidrige Geschäftsmodelle einzudämmen. Die Stadt reagiert damit auf anhaltende Probleme im Bereich plattformbasierter Mietwagenverkehre.

Wachsende Zahl von Verstößen im Mietwagensektor 

Nach Angaben aus Verwaltungs- und Ermittlerkreisen agieren zahlreiche Mietwagenunternehmen in München unter Umgehung geltender Vorschriften. Typische Missstände umfassen Steuerhinterziehung, unzureichende oder fehlende Sozialabgaben, die Vermeidung lokaler Gewerbesteuerzahlungen sowie Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Auch nicht registrierte Fahrzeuge und mangelhafter Versicherungsschutz werden regelmäßig festgestellt.

Sitzverlagerungen erschweren städtische Kontrolle 

Obwohl die betreffenden Fahrzeuge überwiegend innerhalb des Münchner Stadtgebiets operieren, haben weniger als 20 Prozent der Unternehmen ihren Firmensitz in der Landeshauptstadt. Viele Anbieter verlagern ihre offiziellen Betriebsstätten ins Umland, wodurch die Kontrollmöglichkeiten der Münchner Behörden deutlich eingeschränkt werden. Diese Praxis wird von Experten als gezielte Strategie zur Umgehung lokaler Regelungen bewertet.

Mindestentgelt als wirtschaftliche Notwendigkeit 

Nach Einschätzung der Befürworter ist ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb unterhalb des geltenden Taxitarifs unter aktuellen Verkehrsbedingungen nicht möglich. In München liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit im Stadtverkehr bei rund 18 km/h, was hohe Auftragszahlen nicht ausgleichen können. Ein Mindestpreis gilt deshalb als Voraussetzung für die legale Kostendeckung im Mietwagenbetrieb.

Branchenverband unterstützt Regelungsvorstoß 

Der Bundesverband Taxi- und Mietwagen spricht sich für die Einführung eines Mindestentgelts aus. Die geplante Maßnahme soll sowohl die Einhaltung gesetzlicher Standards fördern als auch rechtssichere Rahmenbedingungen für seriöse Anbieter schaffen.

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