Radfahrer können auch von der falschen Seite kommen

Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz rät Autofahrern, an Einmündungen unbedingt auch auf Radfahrer zu achten, die auf einem Radweg von rechts kommen.

Auch bei beidseitig angelegten Radwegen kann ein Radfahrer von rechts kommen. (Foto: Dietmar Fund)
Auch bei beidseitig angelegten Radwegen kann ein Radfahrer von rechts kommen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

An unübersichtlichen Einmündungen, an denen ein Radweg quert, werden auch Taxifahrer zunächst eher nach links nach Radfahrern Ausschau halten. Sie sollten darüber aber nicht vergessen, dass Radfahrer auf einem Radweg auch von rechts kommen können, weil viele Radfahrer bei beidseitig angelegten Radwegen auf der falschen Seite fahren. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin.

Kommt es in einem solchen Fall zu einem Zusammenstoß, kann man dem Radfahrer nur die Benutzung der falschen Seite verkehrsrechtlich vorwerfen. Der Autofahrer aber begeht eine „schwerer wiegende“ Verletzung des Vorfahrtsrechts, „weil die Bevorrechtigung an Kreuzungen und Einmündungen auch den querenden Radweg mit einschließt“, schreibt der Club. Daraus würden sich auch zivilrechtlich unterschiedliche Haftungsrisiken ergeben, die die Gerichte überwiegend den Autofahrern zurechnen würden.

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