Sixt-Ableger darf weiterhin mit Taxi-Begriff werben

Das Landgericht München I unterstützte die Position von myDriver.
[node:title]

Das Tochterunternehmen des Autovermieters Sixt, myDriver, darf sich in seiner Online-Werbung weiterhin als Taxi-Alternative bezeichnen. Wie das Unternehmen mitteilt, hat dies die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I entschieden.

Der „Chauffeur Service“ hatte dort gegen eine von der Taxi Vereinigung Frankfurt am Main geforderte Unterlassungserklärung Einspruch erhoben. Die Gewerbevertreter hatten geltend gemacht, myDriver stünde in keinem Zusammenhang mit einem Taxiunternehmen und dürfe deshalb den Begriff „Taxi“ nicht in seiner „Abfangwerbung“ verwenden.

Das 2012 gegründete Tochterunternehmen myDriver versteht sich als „Alternativmodell zu Taxis und klassischen Chauffeurdiensten“. Es bündle als Generalunternehmen alle Fahrten und Fahrer unter einem Dach und steuere einheitlich sämtliche Prozesse und Abläufe, heißt es in der Selbstdarstellung der Firma. Man kooperiere mit selbstständigen Fahrdienstleistern, baue aber konsequent auch seinen eigenen Fuhrpark auf.

Logobanner Liste (Views)