Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen
Die Kommission empfiehlt, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro anzuheben und ein Jahr später um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro zu steigern. Der Vorschlag wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
In der Mindestlohnkommission sitzen neben den Vertretern von Unternehmen auch Wissenschaftler und die Gewerkschaften. Das Gremium muss alle zwei Jahre einen Vorschlag erarbeiten, wie sich der Mindestlohn entwickeln soll. Dabei orientiert sich die Kommission an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die allgemeine wirtschaftliche Lage. Ziel ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, ohne Jobs zu gefährden. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015, damals betrug er 8,50 Euro.
„Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen", heißt es im Beschluss der Mindestlohnkommission.
Letzte Erhöhung des Mindestlohns erfolgte durch die Ampel
Vor allem die SPD hatte sich im Wahlkampf für eine Erhöhung des Mindestlohns stark gemacht. So beschloss die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, die Lohnuntergrenze per Gesetz von 10,45 auf 12 Euro anzuheben. Die aktuelle Erhöhung soll nun wieder – wie üblich – auf Vorschlag der Kommission erfolgen. Die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, musste allerdings bei der Pressekonferenz in Berlin zugeben, dass die Positionen in dem Gremium bis zuletzt weit auseinanderlagen.
Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden
Gewerkschafts-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission Stefan Körzell betonte, das Gremium habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst.
„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen“, erklärt Körzell. „Mit dem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert."
Die Mehrheit der Kommission hatte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar gehalten, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.
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