Uber unter Druck: Studie deckt Preis-Dumping in Heidelberg auf
Die Stadt Heidelberg hat beim Gutachterbüro Linne + Krause ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Mietwagendiensten auf der Uber-Plattform zu prüfen. Anlass war die wiederholt von Uber erhobene Behauptung, das Geschäftsmodell sei auch ohne regulierende Eingriffe wie Mindestpreise wirtschaftlich tragfähig.
Im Zentrum der Untersuchung standen reale Daten des größten Uber-Partnerbetriebs in Heidelberg. Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wurden auf gerichtlichen
Beschluss offengelegt und bildeten die Grundlage der Analyse.
Fahreinnahmen reichen nicht für wirtschaftlichen Betrieb Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Betrieb eines Uber-Mietwagens allein aus den Fahreinnahmen nicht wirtschaftlich tragen lässt. Konkret zeigt die Analyse, dass für jeden Euro an Einnahmen zusätzlich 50 Cent an Zuschüssen von Uber notwendig sind, um die laufenden Kosten zu decken. Der untersuchte Betrieb wäre demnach ohne die Unterstützung der Plattform finanziell nicht überlebensfähig.
Höhere Auslastung kein ausreichender Ausgleich
Ein weiterer Fokus der Untersuchung lag auf der Auslastung der Fahrzeuge. Uber argumentiert regelmäßig, dass eine höhere Auslastung der Fahrzeuge niedrigere Preise ermögliche. Die Gutachter stellen fest, dass die Auslastung bei Uber tatsächlich über dem Niveau des klassischen Taxigewerbes liegt – allerdings lediglich um zwei Prozentpunkte. Dieser Unterschied sei betriebswirtschaftlich nicht ausreichend, um die deutlich niedrigeren Fahrpreise zu rechtfertigen.
Heidelberg führt Mindestpreise ein – weitere Städte prüfen Maßnahmen
Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen hat die Stadt Heidelberg die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen beschlossen. Die neue Regelung tritt am 1. August in Kraft. Auch in anderen Städten, darunter München, wird derzeit über vergleichbare Maßnahmen diskutiert. Laut dem Gutachten lassen die wirtschaftlichen Fakten wenig Spielraum: Ohne Mindestpreise ist ein wirtschaftlicher Betrieb im aktuellen Modell nicht gesichert.
so Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverband Taxi und Mietwagen.„Heidelberg hat die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen gezogen und Mindestpreise für Mietwagen beschlossen. Sie treten am 1. August in Kraft. Nun sind andere Städte an der Reihe, die Entscheidung in München steht unmittelbar bevor. Anfänglich bestehende Zweifel an der Einführung von Mindestpreisen haben sich dort mittlerweile aufgelöst: Zu erdrückend sind die Fakten, zu eindeutig die Ergebnisse der unabhängigen Experten: München braucht Mindestpreise.“
Kurze Zusammenfassung des Gutachtens „Mindestbeförderungsentgelte (MBE) gemäß § 51a PBefG“
Ziel des Gutachtens:
- Prüfung der Notwendigkeit und Ausgestaltung von Mindestbeförderungsentgelten (MBE) im Mietwagengewerbe.
- Grundlage: Wirtschaftlichkeitsanalyse, Vergleich Taxi/UBER, rechtliche Bewertung.
Wesentliche Ergebnisse:
Preisvergleich:
- UBER-Fahrten in Heidelberg sind im Schnitt 35–39 % günstiger als Taxi-Fahrten (brutto); netto sogar bis zu 45 %.
Wirtschaftlichkeit UBER-Partnerbetrieb:
- Betrieb kann sich nicht aus Fahrgeldern finanzieren.
- Pro Euro Einnahmen muss Uber rund 50 Cent bezuschussen.
- Zuschüsse umfassen Boni für "Marketingleistungen" sowie direkte Zahlungen im Rahmen eines Partnerprogramms.
Auslastung:
- UBER-Fahrzeuge haben mit 37 % eine etwas höhere Auslastung als Taxis (35 %), was den Preisunterschied nicht erklären kann.
Leistungsgleichheit:
- Taxis und UBER-Mietwagen bieten innerstädtisch weitgehend gleichartige Dienste.
- UBER-Kunden sind eher jünger und technikaffiner; Taxikunden häufiger älter oder gesundheitlich eingeschränkt.
Marktauswirkungen:
- UBER-Flotte in Heidelberg seit Frühjahr 2024 verneunfacht.
- Taxivermittlungen stark rückläufig; Rückfall auf Corona-Krisenniveau.
- Funktionsfähigkeit der Taxi-Infrastruktur (z. B. Taxizentralen) gefährdet.
Rechtslage:
- VG Leipzig und weitere juristische Gutachten bejahen Möglichkeit und Notwendigkeit eines MBE bei Gefährdung des öffentlichen Verkehrsinteresses.
- MBE darf nicht willkürlich festgesetzt werden, sondern muss auf betriebswirtschaftlicher Analyse beruhen.
Illegale Praktiken & Grauwirtschaft:
- Ohne Zuschüsse ist das Geschäftsmodell nicht legal tragfähig.
- In anderen Städten dokumentierte Schwarzarbeit und Rückkehrpflichtverstöße.
- Heidelberger UBER-Fahrzeuge häufig mit Schichtbeginn außerhalb des Betriebssitzes.
Empfehlung:
- Einführung eines MBE zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Verhinderung ruinösen Wettbewerbs im Gelegenheitsverkehr.
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