KassenSichV: Taxiverbände halten Januar 2024 für völlig unrealistisch

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen erneut darauf hingewiesen, dass die Anwendung der neuen Verordnung auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zum 1. Januar 2024 in der Praxis nicht zu halten sein wird. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) teilt diese Meinung.

Auch die Lieferfristen neuer Taxameter und Wegstreckenzähler sind für den TMV ein Faktor, der den Einführungstermin 1.1.2024 völlig unrealistisch erscheinen lässt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Auch die Lieferfristen neuer Taxameter und Wegstreckenzähler sind für den TMV ein Faktor, der den Einführungstermin 1.1.2024 völlig unrealistisch erscheinen lässt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der 1.1.2024 ist als Zieldatum für die Anwendung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) „völlig unrealistisch“. Deshalb sollte das Bundesfinanzministerium schnellstmöglich einen Runden Tisch einberufen, zu dem alle relevanten Gruppen, Verbände und Institutionen eingeladen werden. Er soll eine „realistische Zeitplanung entwickeln“. Das antwortete Patrick Meinhardt, Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV), am 10. Juli 2023 auf eine Anfrage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Dessen Fachabteilung hatte mit Schreiben vom 18. Juni 2023 darum gebeten, bis zum 10. Juli Informationen über den Stand der TSE-Implementierung zu geben. Das Schreiben richtete sich auch an den Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), den Taxiverband Deutschland e.V. und den Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Es ging außerdem an die Taxameter-Hersteller.

„Die allgemeine Anwendung der Regelungen ab 1. Januar 2024 hängt nunmehr im Wesentlichen vom Stand der erfolgreichen Integrierung der TSE in die Aufzeichnungssysteme ab“, heißt es in dem Schreiben der BMF-Fachabteilung, die wissen wollte, wie eine Implementierung der Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) bis zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden könne. Bei Bedenken hinsichtlich einer rechtzeitigen Umsetzung möge man bitte begründet mitteilen, welcher weitere Umsetzungszeitraum benötigt werde.

Die letzte Frage hat der TMV nicht beantwortet. In seinem Schreiben, das er mit Praktikern aus dem Kreis der TMV-Funktionsträger erarbeitet hat, weist Patrick Meinhardt darauf hin, dass die genaue Spezifikation der TSE noch immer nicht vorliege. Erst dann könnten die Taxameterhersteller die schon in Arbeit befindlichen Programme fertigstellen. Unklar sei auch noch, ob Genehmigungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) notwendig seien. Die Bundesdruckerei müsse die TSE noch herstellen, personalisieren und verschicken. Schließlich seien zeitliche Engpässe bei den Servicestellen der Taxameterhersteller und den Eichämtern zu berücksichtigen.

BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann bestätigte auf Anfrage von taxi heute den Erhalt des Schreibens. Aus ihm gehe hervor, dass die Einwände der Taxiverbände weitgehend ignoriert worden seien. Am 13. Juli 2023 werde der Ausschuss für Technik und Digitalisierung über den Anwendungserlass beraten und dabei zum einen versuchen, die Technik zu verstehen und zum anderen zu klären, welche Konsequenzen es habe, wenn Unternehmer die neue Technik noch nicht haben und dann eine Betriebsprüfung bekommen. Auch er sei der Meinung, dass der Einführungstermin 1.1.2024 nicht realistisch sei.

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