Seit dem 27. Januar 2021 können Hamburger Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder mit Begleitperson zum Impfzentrum kommen, über eine Hotline des Deutschen Roten Kreuzes eine Fahrt zum Impfzentrum und zurück vereinbaren. Sie prüft die individuellen Transportbedürfnisse, die sich etwa aufgrund einer körperlichen Behinderung oder der Nutzung eines Rollstuhls ergeben, und bucht entweder ein Rollstuhlfahrzeug, einen Krankentransportwagen oder ein Taxi. Deren Fahrerinnen und Fahrer warten beim Impfzentrum, bis die Prozedur vorbei ist, und befördern die Fahrgäste wieder nach Hause.
Die Fahrt zur Impfung sollte möglichst bald nach dem Erhalt des Impftermins beantragt werden, spätestens jedoch 24 Stunden zuvor. Die Kosten trägt die Stadt Hamburg, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Pressemitteilung.
Anders als in anderen Bundesländern wird in der Hansestadt also keine Verordnung einer Krankenbeförderung verlangt, die Betroffene erst bei ihrem Hausarzt beantragen müssen. Das geht oft nur über einen persönlichen Besuch.
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