Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am 17. September 2021 den Entwurf der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) mit geringfügigen Änderungen gebilligt. Eine dieser Änderungen besagt, dass neben Verkehrsverbünden und Bundesländern nun auch Kommunen als sogenannte Erfüllungsgehilfen für die Datenlieferung tätig werden dürfen. Auf das Taxi- und Mietwagengewerbe wirkt sich diese Änderung nicht aus.
Leicht entschärft wurden die Vorschriften für die Datennutzer: Wenn sie es zum Beispiel versäumen, unverzüglich geänderte Kontaktdaten der vertretungsberechtigten Personen zu melden, „kann“ der Nationale Zugangspunkt als Datenverwalter den Zugang entziehen, er „muss“ es aber nicht.
Die Mobilitätsdatenverordnung betrifft in den beiden ersten Stufen (September 2021 und Januar 2022) nur Linienverkehre. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe wird es zum 1. Juli 2022 ernst. Dafür soll die MDV noch einmal entsprechend angepasst und konkretisiert werden. roe
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