Vorsitzender der Polizeigewerkschaft fordert Halterhaftung

Statt viele Mitarbeiter der Polizei und der Behörden mit der oft ergebnislosen Ermittlung von Fahrzeughaltern nach Tempoverstößen einzusetzen, sollte auch in Deutschland die Halterhaftung eingeführt werden, forderte Rainer Wendt.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, kritisierte den viel zu hohen Verwaltungsaufwand auch bei Tempo-Verstößen. (Foto: Dietmar Fund)
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, kritisierte den viel zu hohen Verwaltungsaufwand auch bei Tempo-Verstößen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Mit den Ausreden, sie seien nicht gefahren, hätten ihr Auto verliehen und wüssten nicht mehr, an wen versuchten viele Autofahrer, sich nach einem Verstoß gegen ein Tempolimit vor dem Bußgeld zu drücken. Das erschwere und verteure die Ermittlung des verantwortlichen Fahrers. Deshalb trete die Polizeigewerkschaft ebenso wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) dafür ein, auch in Deutschland wie in einigen Nachbarstaaten die Halterhaftung einzuführen. Das erklärte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, am 21. Juni 2018 bei einem Presseseminar des DVR, das sich mit der Überwachung und der Sanktion von Verkehrsverstößen beschäftigte.

„Die Politiker bringen europarechtliche, verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken vor und schieben das damit auf die lange Bank“, kritisierte Wendt. Auf Anfrage von taxi heute sagte er, diese Taktik ginge quer durch alle Parteien, die fürchteten sich alle davor, das anzupacken. Dabei ginge es hier nur um das Ordnungsrecht und nicht etwa um das Strafrecht.

Wie Wendt berichtete, sind in Berlin drei Hundertschaften der Polizei das ganze Jahr über damit beschäftigt, um schwindelnden Autofahrern in über 50.000 Fällen pro Jahr nachzugehen. Selbst wenn man wie einige Kommunen nur Angestellte und damit billigere Arbeitskräfte einsetze, seien das überflüssige Ausgaben.

Wendt sagte auch, bei vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen ginge es nicht einmal um schwere Geldbußen, sondern auch einmal um nur 40 Euro Bußgeld. „Jeder Streitwert ist unseren Anwälten einen Streit wert“, erklärte er dazu.

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