Neue Regelung beim Sozialversicherungsausweis

Arbeitnehmer, für die eine Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises gilt, droht seit diesem Jahr bei Missachtung ein empfindliches Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Redaktion (allg.)

Wie die Zollabteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit mitteilt, wurde gleichzeitig die Ausweichmöglichkeit gestrichen, nach der Beschäftigte bisher ein Bußgeld vermeiden konnten, wenn sie bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung den Personalausweis statt des Sozialversicherungsausweises vorlegten. Darüber hinaus weist die Zollbehörde darauf hin, dass das eigene Lichtbild in den Ausweis eingeklebt sein muss – ansonsten sei der Ausweis nicht gültig. Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises gilt unter anderem für Beschäftigte des Taxigewerbes.

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