Baustellensaison: ACE warnt vor erhöhtem Unfallrisiko auf Autobahnen
Mit steigenden Temperaturen hat bundesweit die Baustellensaison begonnen. Nach Angaben des ACE Auto Club Europa führt die Autobahn GmbH derzeit knapp 3.000 Baustellen auf deutschen Autobahnen. Für Verkehrsteilnehmende bedeute dies veränderte Verkehrsführungen, reduzierte Geschwindigkeiten und teils deutlich schmalere Fahrstreifen. Der Club weist darauf hin, dass insbesondere in Baustellenbereichen ein erhöhtes Unfallrisiko bestehe, wenn Fahrzeugbreiten oder Spurverläufe falsch eingeschätzt werden.
Spurverengungen und geänderte Vorfahrtsregeln
In Autobahnbaustellen wird der vorhandene Straßenraum häufig neu aufgeteilt, um den Verkehrsfluss trotz Bauarbeiten aufrechtzuerhalten. Verkehrszeichen wie „verengte Fahrbahn“ mit den Nummern 120, 121 oder 122 weisen auf reduzierte Fahrbahnbreiten oder einseitige Einengungen hin. Auch innerorts komme es durch Baustellen regelmäßig zu provisorischen Verkehrsführungen.
Befindet sich auf einer Seite der Fahrbahn ein Hindernis, müsse der Verkehr auf dieser Seite warten, während der entgegenkommende Verkehr Vorrang habe. Diese Regelung solle riskante Ausweichmanöver in engen Bereichen vermeiden.
Zudem könnten Spurhalteassistenten und andere kamerabasierte Assistenzsysteme in Baustellen an ihre Grenzen stoßen. Provisorische Markierungen überlagerten häufig ältere Linien oder verliefen ungewohnt, sodass die Systeme diese nicht immer zuverlässig erkennen könnten.
Breitenbeschränkungen und Fahrzeugmaße
In vielen Autobahnbaustellen gelten konkrete Breitenbeschränkungen. Die rechte Fahrspur darf nicht schmaler als drei Meter sein. Für die linke Spur sind häufig Beschränkungen auf 2,0, 2,1 oder 2,2 Meter Fahrzeugbreite ausgewiesen. Vor dem Hintergrund zunehmend breiter Fahrzeuge, auch in der Kompaktklasse, empfiehlt der ACE, die tatsächliche Fahrzeugbreite genau zu kennen.
In der Zulassungsbescheinigung ist die Breite an der breitesten Stelle zwar angegeben, jedoch ohne Außenspiegel. Die Gesamtbreite könne entweder in der Gebrauchsanweisung nachgeschlagen oder durch Messen von Spiegel zu Spiegel ermittelt werden. Das einfache Addieren der Spiegelbreite zur Fahrzeugbreite führe laut ACE zu ungenauen Ergebnissen, da die Spiegel meist nicht an der breitesten Stelle des Fahrzeugs angebracht seien.
Wer eine Spur mit unzulässiger Fahrzeugbreite nutzt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro. Kommt es zu einer seitlichen Kollision, sei die Klärung der Schuldfrage häufig schwierig. Befinde sich ein Fahrzeug jedoch auf einer Spur, für die es aufgrund seiner tatsächlichen Breite nicht geeignet sei, könne dies bei der Haftungsbewertung zu einem höheren Anteil führen.
Reißverschlussverfahren und Rettungsgasse
Fällt in einer Baustelle ein Fahrstreifen weg, ist das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Fahrzeuge sollen demnach beide Spuren bis kurz vor die Engstelle nutzen und sich dann abwechselnd in die verbleibende Spur einfädeln. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen gilt zudem weiterhin das Rechtsfahrgebot. Überholverbote können in Baustellenbereichen zusätzlich angeordnet sein.
Teilweise wird auf eine versetzte Fahrweise hingewiesen. Dieses Zusatzzeichen habe keine eigenständige rechtliche Wirkung, sondern diene als Empfehlung, um den Verkehrsraum effizienter zu nutzen und seitliche Kollisionen zu vermeiden.
Kommt es infolge von Baustellen zu Stau, muss auch dort eine Rettungsgasse gebildet werden. Reiche der Platz zwischen den Fahrstreifen nicht aus, sollten Verkehrsteilnehmende größeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten oder sich möglichst weit rechts einordnen, damit Einsatzfahrzeuge passieren können. (Quelle: ACE Auto Club Europa)
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