Nach Angaben des ACE Auto Club Europa kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf anordnen, wenn es sich um einen sicherheits- oder umweltrelevanten Mangel handelt, dieser also die Sicherheit des Fahrenden, weiterer Insassen, anderer Verkehrsteilnehmender oder die Umwelt gefährdet.
Mängel-Arten
Typische Mängel träten häufig an Airbags, Lenkung, Fahrwerk, Motor oder Bremsen auf. Wird der verpflichtende Rückruf vom Haltenden ignoriert, könne nach drei postalischen Aufforderungen die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs drohen. Zudem kann sich dies laut ACE negativ auf die Kfz-Versicherung auswirken.
Bei nicht sicherheits- oder umweltrelevanten Mängeln handle es sich hingegen in der Regel um freiwillige Service-Aktionen, beispielsweise bei Verarbeitungsmängeln an der Karosserie, welche zu Feuchtigkeit im Innenraum und Rostschäden führen. Als weiteres Beispiel nennen die ACE-Experten fehlerhafte Bauteile, die einen Motorschaden verursachen können.
In solchen Fällen könnten teure Folgeschäden drohen, welche die Hersteller vermeiden möchten, um Gewährleistungen zu entgehen, so der Autoclub.
Bei öffentlichen Aktionen würden die Betroffenen per Post oder über die Presse gebeten, die Markenwerkstatt aufzusuchen. Von so genannten stillen Aktionen bekämen die Kunden hingegen selten etwas mit. Diese Mängel werden oft einfach bei der nächsten Wartung beseitigt, erläutern die Experten. In diesen Fällen handelt es sich zum Beispiel um Software-Updates, welche die Sprachsteuerung oder Abgaswerte verbessern sollen.
Im Unterschied zu den verpflichtenden Rückrufaktionen besteht bei dieser Art der Mängel dem ACE zufolge keine Pflicht zum Beheben der Mängel. Dies trage aber zur Werterhaltung des Fahrzeugs bei. Bei auftretenden Folgeschäden könne sich nämlich eine nicht durchgeführte Reparatur im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion negativ auf eine eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie oder Kulanzleistung auswirken.
Die Entscheidung, ob es einen verpflichtenden Rückruf anordnet oder der Hersteller einen freiwilligen Rückruf starten kann, trifft nach Aussage des ACE das KBA.
Info über Rückrufaktionen
Die Halterin oder der Halter wird entweder über den Hersteller oder durch das KBA über den angeordneten Fahrzeugrückruf informiert. Man werde gebeten, das Fahrzeug innerhalb eines gewissen Zeitrahmens zur Reparatur in eine Vertragswerksatt zu bringen.
Um möglichst alle Fahrzeughalter zu erreichen, erhalte der Hersteller die Anschriften der betroffenen Personen vom KBA aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Bei besonders schwerer Gefährdung überwacht das KBA nach Angaben der ACE-Experten auch die Rückrufaktion.
Es besteht keine Pflicht, sich selbst über mögliche Rückrufe zu informieren. Allerdings empfehle es sich vor allem beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, einen Blick in die Rückruf-Datenbank des KBA zu werfen und beim Händler nachzufragen, ob alle Rückruf- und Service-Aktionen erledigt wurden.
Wie kommt es zum Rückruf?
Stellt der Fahrzeughersteller selbst Sicherheitsmängel an einer bestimmten Baureihe fest, muss er das KBA aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes darüber informieren, so der Auto Club. Aber auch Fahrzeughalter können sich online über den sogenannten Mangelmelder an das KBA wenden, wenn sie sicherheitsrelevante Mängel feststellen.
Der ACE verweist darauf, dass Mängel unbedingt beim KBA gemeldet werden sollten - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aller. Würden sich die Meldungen zu einem bestimmten Mangel häufen, könne das KBA selbst aktiv werden.
Rechte beim Rückruf
Die Experten des Automobil Club betonen, dass der Hersteller nicht verpflichtet ist, die Reparaturkosten bei einem Rückruf zu übernehmen. Ein Anspruch darauf bestehe nur während der zweijährigen Garantiezeit - sonst handle der Hersteller lediglich aus Kulanz.
Meist seien die Reparaturen im Rahmen der Rückrufe für den Haltenden dann aber doch kostenlos. Weitere durch den Rückruf entstehende Kosten müsse der Haltende in der Regel aus eigener Tasche zahlen. So habe man keinen Anspruch auf eine Erstattung der Fahrkosten für den Weg zur Werkstatt und auch nicht auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur.
Ein Rückruf aufgrund eines Fahrzeugmangels könne laut ACE zwar auch zu einem Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages führen – jedoch nur, wenn das Fahrzeug trotz Nachbesserung nicht in einen vertragsgerechten Zustand versetzt werden kann.
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