Taxiunternehmen erstreitet Flughafenkonzession
Das Unternehmen hatte 2004 eine Konzession für den Bereich des Flughafens Hahn beantragt, die von der zuständigen Kreisverwaltung abgelehnt wurde. Zur Begründung hieß es, für den Airport würden zwei Wartelisten für Alt- und Neu-Unternehmer geführt. Bevor die Firma zum Zuge komme, müssten insgesamt noch zehn weitere Genehmigungen erteilt werden. Ein solcher Zuwachs könnte aber die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedrohen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts darf eine Genehmigung nur dann untersagt werden, wenn ein „ruinöser Wettbewerb“ droht. Diese Gefahr sei jedoch am Flughafen Hahn nicht gegeben. Ein Gutachten gehe vielmehr davon aus, dass die Fahrzeuge bundesweit zu den Taxis mit der größten zeitlichen Auslastung und der höchsten Fahrleistung gehörten. Auch der Erlös pro Taxi sei weit überdurchschnittlich. Insgesamt sei daher eher eine Unterversorgung mit Taxis absehbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Kreisverwaltung kann noch Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einlegen. VG Koblenz, Urteil von 20.10.2008, Az: 4 K 1786/07
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