Mehrfacher Handy-Verstoß führt zu Fahrverbot

Wer mehrfach mit einem Handy am Steuer erwischt wird, kann auch ein Fahrverbot bekommen.
Dietmar Fund

Im Einzelfall können auch schon wiederholte, für sich genommen eher geringfügige Verkehrsverstöße die Anordnung eines Fahrverbots rechtfertigen. Mit diesem Grundsatz bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm das Urteil eines Amtsgerichts. Es hatte gegen einen Autofahrer, der mit dem Handy am Steuer erwischt worden war, eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, weil er schon mehrere Punkteeinträge wegen solcher und anderer Verstöße in Flensburg hatte.

Bei dem Mann sei von einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ auszugehen, schrieb das OLG Hamm in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3RBs256/13, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist. Er sei in weniger als zwölf Monaten dreimal wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verurteilt worden. Auch weitere Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigten, dass der Autofahrer aufgrund mangelnder Verkehrsdisziplin fortgesetzt Rechtsverstöße begehe.

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