Führerscheinentzug bei Amphetamin-Konsum ist rechtens
Auch wer bei einer Verkehrskontrolle nur einen geringen Amphetaminwert im Blut aufweist, muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 27. April 2016 hervor, der das Aktenzeichen 1 L 269/16.NW trägt.
In dem verhandelten Fall war einem Motorradfahrer die Fahrerlaubnis entzogen worden, der mit einer Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin im Blut unterwegs gewesen war. Dagegen beantragte er einstweiligen Rechtsschutz.
Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Seine Begründung: Laut der Fahrerlaubnisverordnung begründe bereits die einmalige Einnahme der unter den „harten Drogen“ eingestuften Amphetamine die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr. Das gelte auch, wenn der Betreffende gar nicht unter dem Einfluss der Droge gefahren sei. Auf die Amphetaminkonzentration im Blut komme es daher gar nicht an.
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