DMRZ winkt mit kostenloser Vermittlung von Krankenfahrten

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) lockt Taxi- und Mietwagenunternehmer mit einer für sie kostenlosen Vermittlungsplattform. Verbände stufen solche Plattformen als sehr kritisch ein.
So stellt sich das DMRZ die Abwicklung von Krankenfahrten über seine Fahrtvermittlung vor. (Abb.: DMRZ)
So stellt sich das DMRZ die Abwicklung von Krankenfahrten über seine Fahrtvermittlung vor. (Abb.: DMRZ)
Dietmar Fund

Nach dem Unternehmen HMM Deutschland GmbH mit seiner De-Touro-App hat auch das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) eine Vermittlungsplattform für Krankenfahrten aufgebaut. Der Abrechnungsdienstleister stellt in seine „Fahrtvermittlung“ Fahrtaufträge von Krankenkassen für Krankenfahrten ein. Wer sich als Taxi- oder Mietwagenunternehmer anmeldet, kann Angebote für Fahraufträge in seiner Region abgeben.

Die Anmeldung und die Nutzung der Fahrtvermittlung bietet DMRZ den Taxi- und Mietwagenunternehmern kostenlos an. Sie müssen auch nicht über DMRZ abrechnen. Nur wer über das Unternehmen abrechnet, muss 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer entrichten. Wer über einen anderen Dienstleister abrechnet, muss DMRZ gar nichts bezahlen.

Über den Zugang zur Fahrtvermittlung können die Transportunternehmer kostenlos die Online-Krankentransportsoftware „Fleet Q“ nutzen. Mit ihr können die Fahrten geplant und über die App „myDMRZ Krankentransport“ auf ein Smartphone übertragen werden. Von der Fahrvermittlung zugeteilte Fahraufträge können als Fahrauftrag in „Fleet Q“ übernommen werden.

Der Wettbewerber HMM Deutschland finanziert seine Vermittlungsplattform durch Beiträge der Krankenkassen und durch Vermittlungsbeiträge der Taxi- und Mietwagenunternehmer. Auch er verknüpft die Auftragsbearbeitung mit einer App, die bei ihm DeTouro heißt.

Vermittlungsplattformen dieser Art werden von Verbänden wie dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) und dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) kritisch beurteilt, weil der Bietervorgang immer auf den günstigsten Preis hinauslaufe. Die Verbände befürchten, dass Taxi- und Mietwagenunternehmer mit betriebswirtschaftlich nicht durchdachten Angeboten die auskömmlichen Konditionen unterlaufen, die aktive Landesverbände mit den meisten Krankenkassen ausgehandelt haben. Damit würden sie auch den Bestand der Rahmenverträge gefährden, sagt Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des LTV. Laut Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN, seien außerdem massive Verstöße gegen den Taxitarif zu befürchten.
 

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