Betrunkene Taxifahrerin handelte vorsätzlich
Ein Taxifahrer weiß von Berufs wegen um die Gefahren einer Alkoholaufnahme vor Fahrtantritt. Wenn er sich trotzdem unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, steht für ihn eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit außer Frage. Diesen Grundsatz bekräftigte das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 32 Ss 169/13.
Wie die Deutsche Anwaltshotline mitteilt, hatte eine Taxifahrerin eine Menge getrunken, obwohl sie Fahrbereitschaft hatte. Gegen Mitternacht wurde sie im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,14 Promille im Blut gestellt. In diesem Zustand hatte sie noch Fahrgäste befördert.
Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil des Amtsgerichts, das die Dame wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zum halbjährigen Entzug der Fahrerlaubnis verurteilte und ihr eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen aufbrummte.
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