Beim Abbiegen langsam fahren

Wer beim Abbiegen schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, kann wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen werden.
Dietmar Fund

Wenn ein Kraftfahrer beim Abbiegen einen Fahrradfahrer tödlich verletzt, kann er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, auch wenn er den Radler gar nicht sehen konnte. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Aktenzeichen: 3 Ws 134/13), auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

In dem verhandelten Fall war ein Lkw-Fahrer nach rechts abgebogen und kollidierte mit einem Fahrradfahrer, der seinen schweren Verletzungen erlag. Da ein Unfallgutachten ergeben hatte, dass der Lkw-Fahrer den Radler gar nicht hatte sehen können, wurde das Verfahren zunächst eingestellt.

Nachdem die Witwe des Radlers einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Entscheidung gestellt hatte, stellte das OLG fest, dass das Verfahren zu Unrecht eingestellt worden war. Da selbst der vom Verteidiger des Lkw-Fahrers beauftragte Sachverständige festgestellt hatte, dass der mit knapp 21 km/h abgebogen war, verurteilte das Gericht den Fahrer, weil er mit mehr als Schrittgeschwindigkeit unterwegs gewesen war. Er hätte aber so langsam abbiegen müssen, dass er noch auf plötzlich auftauchende Verkehrsteilnehmer hätte reagieren können. Wegen der Vorfahrtsberechtigung von Fußgängern und Fahrradfahrern seien Abbiegende mit Wartepflichtigen gleichzusetzen.

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