Fehlende Bremsspuren zwingen nicht zu einem Gutachten
Seit Jahren sind Pkw mit ABS ausgestattet und hinterlassen bei einer Vollbremsung keine Bremsspuren mehr, was auch die Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit erschwert. Dennoch muss ein Gericht nach einer Kollision ohne solche Beweise nicht unbedingt einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg in einem Fall mit dem Aktenzeichen 10 U 11/13, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
In dem verhandelten Fall war eine Autofahrerin in einem Kreuzungsbereich mit einem anderen Wagen kollidiert und hatte behauptet, dessen Fahrer habe ihr die Vorfahrt genommen. Sein Fahrzeug war mit ABS ausgestattet und hatte keine Bremsspuren hinterlassen. Die Lage der Glasscherben beider Fahrzeuge belegte jedoch, dass die klagende Autofahrerin offenbar die Kurve geschnitten hatte. Der Unfall hatte sich also nicht im Kreuzungsbereich ereignet. Deshalb konnte dem Fahrer keine Vorfahrtsverletzung vorgeworfen werden. Die Klägerin wurde für den Unfall alleine verantwortlich gemacht.
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