Die Bundesregierung wird die vom Bundesrat gewünschte Änderung der Freistellungsverordnung nicht vornehmen. „Ehrenamtliche und sogenannte soziale Fahrdienste werden mithin nicht von den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes befreit werden.“ Das schrieb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem nordrhein-westfälischen Landesverband VSPV e.V. in einem mit dem 4. Juni datierten Schreiben. Bei ihm ging der Brief am 14. Juni 2021 ein, worauf sein Geschäftsführer Sascha Waltemate sofort mit dem Versand einer Pressemitteilung reagierte.
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. vertritt außer Taxi- und Mietwagenunternehmen der Region auch bundesweit professionelle Krankentransport- und Notfallrettungsdienste. Diese Berufsgruppen hätten durch die vom Bundesrat zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes verabschiedete Entschließung laut dem Verband eine Konkurrenz durch „unausgebildetes Fahrpersonal“ bekommen, die „verheerende Folgen“ für die Mobilität im ländlichen Raum gehabt hätte. So hatte der in Dortmund ansässige VSPV bereits am 5. Mai gegenüber den zuständigen Landes- und Bundesministern und den fachlich betroffenen Ausschüssen des nordrhein-westfälischen Landtags argumentiert (taxi heute berichtete).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in seinem Antwortschreiben auch klargestellt, dass er die Bedenken des Verbands nachvollziehen könne.
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