Auf Veranlassung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben 48 Zöllnerinnen und Zöllner am 8. Juni 2021 zwei Krefelder Taxiunternehmen kontrolliert. Sie verstreckten dabei mehrere Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Krefeld.
Laut anonymen Hinweisen sollen die Unternehmer ihre Mitarbeiter vornehmlich auf Provisionsbasis beschäftigen, was seit Einführung des Mindestlohns nur noch dann zulässig ist, wenn unter dem Strich mindestens der Mindestlohn gezahlt wird. Das den Mitarbeitenden zustehende Urlaubs- und Krankengeld soll auch nicht bezahlt worden sein.
Außerdem besteht noch der Verdacht, dass an 13 Taxametern Manipulationen vorgenommen worden sein sollen, um die zu erfassende Laufleistung zu „frisieren“. Die betreffenden Taxis mussten deshalb alle am Standort der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Krefeld vorgeführt werden.
Auch ein Sonderteam Kurzarbeit der Agentur war an der Aktion beteiligt. Es sichtete Unterlagen, um zu überprüfen, ob die Firmen zu Unrecht Kurzarbeitergeld bezogen hatten.
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