Der Bundesrat war bei der PBefG-Novelle uneins

Nach abweichenden Stellungnahmen dreier Länderverkehrsminister kritisierte der Bundesverkehrsminister ein Vor und Zurück bei der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG).

Zur 1.000 Sitzung des Bundesrates betonte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wie wichtig Kompromisse seien – bei der PBefG-Novelle glückten die noch nicht. (Foto: Dirk Deckbar/Bundesrat)
Zur 1.000 Sitzung des Bundesrates betonte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wie wichtig Kompromisse seien – bei der PBefG-Novelle glückten die noch nicht. (Foto: Dirk Deckbar/Bundesrat)
Dietmar Fund

Der Bundesrat hat sich in seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar 2021 auch mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes befasst. Unter dem Tagesordnungspunkt 43 wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ aufgerufen. In der Sitzung gab es dazu einige Stellungnahmen aus den Ländern. Zunächst lobte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Herrmann die Idee, eine Findungskommission einzurichten. Er sagte, man habe sich dort auf die Leitidee verständigt, den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum zu geben und über soziale Standards zu reden. Es sei aber nicht gelungen, Anti-Dumping-Regeln zu definieren. Herrmann sprach sich für eine Vorbuchungsfrist für Mietwagen aus. Die „Ubers dieser Welt“ dürften den Taxi-Verkehr nicht „hinwegfegen“. Die kommunalen Spitzenverbände und das Taxigewerbe seien sich einig gewesen, aber die CDU/CSU-Fraktion habe blockiert.

Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz bezeichnete den Entwurf als keinen großen Wurf. Man könne die Taxiunternehmer nicht vor einem Strukturwandel schützen und dürfe nicht immer nur an den ÖPNV denken. Man hätte das Gesetz aus der Sicht des Fahrgastes denken sollen. Es bleibe nun bei einer Rückkehrpflicht, die ökonomisch und ökologisch unsinnig sei.

Der hessische Verkehrsminister Tarek al-Wazir sagte, man sei sich einig, eine sichere Rechtsgrundlage für neue Verkehrsformen zu schaffen. Sinngemäß erklärte er, ein gerechter Interessenausgleich zwischen den einzelnen Anbietern sei mit dem Entwurf nicht geschaffen worden. Ausgerechnet beim App-basierten Mietwagenverkehr sei das anachronistische und noch dazu wirkungslose Instrument der Rückkehrpflicht beibehalten worden. Es werde nun eine Anhörung im Bundestag geben, in der man nichts übers Knie brechen solle.

Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst erinnerte daran, dass man nun schon fast zwei Jahre lang zusammengesessen habe. Es gehe darum, Bewährtes wie beim Taxi nicht über Bord zu werfen. Er bedauere aber, dass manche Anträge Punkte wieder aufbrechen würden, bei denen man sich schon geeinigt habe. Er sagte, es sei gut, dass das Pooling, das auch in den Städten wichtig sei, in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte, nach zwei Schritten nach vorn habe er nun den Eindruck, es würden zweieinhalb Schritte zurück gemacht. Es ginge nicht nur um „Taxi gegen Uber“. Keiner wolle den guten Dienst der Taxis einschränken. Keiner wolle in Deutschland einen „US-Uber“. Es gehe um weit mehr, zum Beispiel um MOIA, CleverShuttle und die Digitalisierung. Nach Corona müsse das Vertrauen in den ÖPNV wiederhergestellt werden. Ländliche Räume müssten über Pooling besser versorgt werden. Nötig sei ein fairer Ausgleich. Er hoffe, der Prozess dauere nicht wie beim letzten Mal sechs Jahre. Er hoffe auf einen schnellen Ausgleich.

Die wesentlichen Änderungswünsche des Bundesrates in Kürze:

  • Für §1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) schlägt die Länderkammer folgende Definition von Vermittlungsplattformen (lies: Uber, FreeNow) vor: „Vermittler … sind Betreiber von Mobilitätsdatenplattformen, deren Hauptgeschäftszweck auf die Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Beförderung von Personen ausgerichtet ist, ohne dass sie selbst Beförderer … sind.“
  • Beim Taxi sollen feste Relationspreise (zum Beispiel Messe-Flughafen) auch im Winke- und Wartemarkt möglich sein. Für Fahrten auf Vorbestellung sollen die Länderbehörden auch bei anderen Strecken Tarifkorridore oder Festpreise zulassen können; wörtlich lautet der Formulierungsvorschlag: „Für Fahrten auf vorherige Bestellung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.“ Der Regierungsentwurf sieht für Fahrten auf Vorbestellung nur Höchst- und Mindestpreise (Tarifkorridor) vor, keine Festpreise. Für die Einbindung des Taxis in vorab gebuchte Reiseketten stellen Festpreise jedoch die einfachere Lösung dar.
  • Der umstrittene Fachkundenachweis, der nach Vorstellungen des BMVI nur das Taxigewerbe treffen sollte, soll im Sinne einer Gleichbehandlung aller Anbieter komplett wegfallen. Taxifahrer müssen aber eine „Ortskunde light“ für den Fall nachweisen, dass das Navigationsgerät ausfällt oder in die Irre führt.
  • Die Genehmigungsbehörde soll Genehmigungen für Taxen, Mietwagen und Fahrzeuge des gebündelten Bedarfsverkehrs (GBV/kommerzielles Pooling) versagen können, wenn die von der Kommune oder dem Land verlangten Emissionsstandards nicht erfüllt werden. Für Taxen und GBV-Fahrzeuge gilt das auch, wenn die Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht erfüllt werden.
  • Die zuständigen Behörden sollen lokal emissionsfreie und barrierefreie Fahrzeuge an Taxiständen privilegieren können.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich rechtzeitig zu den Beratungen im Bundestag dazu äußern muss. Für den 22. Februar ist eine Expertenanhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses geplant. (dif/roe)

Logobanner Liste (Views)