Zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen können Genehmigungsbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten seit zwei Jahren Mindestentgelte für die Beförderung mit Mietwagen einführen. Das hat die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich gemacht, deren diesbezügliche Regelung zwar einfach klingt, aber viele Fragen offenlässt - beispielsweise die, welchen Ermessensspielraum eine Behörde hat und in welcher Rechtsform Mindestpreise festgesetzt werden können. Inzwischen gibt es mehrere Rechts-Gutachten zu diesem Thema, was den Umgang mit dem Thema nicht leichter gemacht hat.
Daher lädt der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. für Freitag, 8. September 2023 Vertreterinnen und Vertreter aller 96 bayerischen Genehmigungsbehörden aus den sieben Regierungsbezirken zu einem kostenlosen Online-Seminar ein. Es trägt den Titel „Mindestentgelte für Mietwagen – Rechtslage und Hinweise für die Umsetzung“.
Der Kurs soll um 10 Uhr beginnen und einschließlich einer Fragerunde rund eineinhalb bis zwei Stunden dauern. Bestritten wird die informative Runde von Rechtsanwalt Thomas Grätz. Er hat sich als PBefG-Kommentator einen Namen gemacht und das Gesetz und seine diversen Novellen nun schon jahrzehntelang begleitet.
Der Verband hat das Seminar so angelegt, dass es von bis zu 200 Teilnehmenden besucht werden kann. Sie müssen zur Teilnahme keine Software herunterladen. Nach der Anmeldung per E-Mail bekommen sie einen Zugangslink zugesandt.
Ähnliche Online-Informationsveranstaltungen mit Thomas Grätz hat der bayerische Landesverband den Behörden auch schon zur PBefG-Novelle allgemein angeboten. Für die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. hat Grätz vor kurzem Genehmigungsbehörden in Nordrhein-Westfalen über die Umsetzung von Mindestentgelten für Mietwagen informiert.
Der mit dem Dachverband der Bayern, der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV), konkurrierende Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), hat im Juni 2023 für Genehmigungsbehörden aus ganz Deutschland ein Präsenzseminar veranstaltet. Es war zunächst auf 40 Teilnehmende ausgelegt, wobei die Kapazität verdoppelt wurde. Die Veranstaltung war nichtöffentlich und die Taxi-Fachpresse war nicht zugelassen, weshalb man über die dortige Diskussion bislang wenig lesen konnte.
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