Ab August braucht jedes Taxi ein Navi

Durch die Novelle des PBefG entfällt zwar die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, aber dafür brauchen die Fahrzeuge dann mindestens ein Navi auf dem Smartphone.

Ab dem 2. August brauchen alle Taxis ein zeitgemäßes Navi, das aber nicht wie hier im Toyota RAV4-Taxi fest eingebaut sein muss. Das erklärte BVTM-Präsident Herwig Kollar. (Foto: Dietmar Fund)
Ab dem 2. August brauchen alle Taxis ein zeitgemäßes Navi, das aber nicht wie hier im Toyota RAV4-Taxi fest eingebaut sein muss. Das erklärte BVTM-Präsident Herwig Kollar. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wenn am 2. August 2021 die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft tritt und damit die Ortskundeprüfung entfällt, müssen Taxis mit einem aktuellen Navigationssystem ausgerüstet sein. Es muss nicht fest eingebaut sein, sondern darf auch über ein Smartphone laufen. Dies gilt auch dann, wenn ein Taxi ausschließlich mit Fahrerinnen oder Fahrern eingesetzt wird, die noch eine Ortskundeprüfung abgelegt haben. Das erklärte Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), am 3. Juli 2021 bei der ersten Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt in Halle an der Saale. Sie war am 1. Juli 2021 von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. (LTV) mit einstimmigem Beschluss gegründet worden.

Kollar schilderte bei der Versammlung wie schon zuvor bei den Conference Days des HUSS-VERLAGES und von taxi heute sowie bei vier virtuellen regionalen Info-Veranstaltungen des BVTM die wichtigsten Neuerungen im PBefG. Wer ab August bei einer Kontrolle kein Navi vorweisen könne, müsse unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen, ergänzte er zur Navi-Frage.

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