Das Handyverbot am Steuer erstreckt sich auf alle Funktionen des Geräts und damit auch auf die Navigation. Diesen Grundsatz bekräftigte das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 1 RBs 231/14, auf das die Deutsche Anwaltshotline AG hinweist.
In dem verhandelten Fall hatten Polizeibeamte einen auf der Autobahn am Handy hantierenden Fahrer angehalten. Er erklärte ihnen daraufhin, er habe nur das Navigationssystem gebraucht, um schnell eine Werkstatt zu finden, weil eine Motorkontrollleuchte angegangen sei. Er sollte 40 Euro Geldbuße zahlen und zog deshalb vor Gericht.
Wie der Rechtsanwalt Robert Ackermann ergänzt, sei es nur dann erlaubt, ein Handy während des Fahrens als Navigationssystem zu nutzen, wenn es mit einer Halterung befestigt sei.
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