Landkreis Diepholz befreit Taxis von nächtlicher Betriebspflicht
Der Landkreis Diepholz hat am 5. Mai 2021 vorübergehend die ortsansässigen Taxiunternehmen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens von ihrer Betriebspflicht befreit. Diese Regelung gilt aktuell bis zum 31. Mai 2021.
Der niedersächsische Landkreis reagiert mit dieser Maßnahme auf die Corona-bedingte starke Einschränkung des öffentlichen Lebens und insbesondere des Nachtlebens. Er weist die Bevölkerung darauf hin, dass in dieser Zeitspanne Taxiunternehmen nicht erreichbar sein können und man deshalb kein Taxi bestellen könne.
Für planbare Fahrten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, die mit den infektionsschutzrechtlichen Regelungen vereinbar sind, werden die Taxi-Kundinnen und –Kunden auf die Möglichkeit der Vorbestellung verwiesen.
Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat ihren Mitgliedern kürzlich geraten, den Nachtdienst eventuell über den Bereitschaftsdienst des Unternehmers oder der Unternehmerin aufrecht zu erhalten, die ja ihr Telefon notfalls mit ans Bett nehmen könnten.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin